[ESt] was gehört zu 'Haushaltsnahe Dienstleistung'

Haushaltsnahe Dienstleistungen können ja nun (bis zu einem bestimmten Betrag) von der Steuer abgesetzt werden.

Müssen das _Handwerker_dienstleistungen sein,
oder können das auch Sachen wie Zaunstreichen, Rasenmähen, Putzen oder Baumfällen sein,
sofern es gegen Rechnung bzw, als 400€.Job geschieht.

Gruß JoKu

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Hey!
Hab ich gerade einen Infobrief dazu in der Hand!
Zu haushaltsnahen Dienstleistungen gehören z.B. Aufwendungen für eine Putzfrau, für Schönheitsreparaturen, einen Gärtner und ab 2006 auch für größere Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten durch Handwerker.

LG, DANI

Zu haushaltsnahen Dienstleistungen gehören z.B. Aufwendungen
für eine Putzfrau, für Schönheitsreparaturen, einen Gärtner
und ab 2006 auch für größere Instandsetzungs- und
Modernisierungsarbeiten durch Handwerker.

Prima, dann gehört der Gutachter, der vor dem Handwerker (der die Schimmelei behebt) kommt und die Ursache klärt, wohl auch dazu.

LG JoKu

Da sollte man abwarten, was noch zu erlassende BMF Schreiben dazu sagen.

Bisher sind diese Broschüren vorhanden:
http://www.hmdf.hessen.de/internethmdf/broker?uMen=d…

und das Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35a.html

Es geht da um Handwerkerleistungen und um reinen Arbeitslohn. Die Frage bleibt jedoch offen, in wie weit da nun ein Gutachter mit inbegriffen ist.

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Danke für die Links!!

Die Frage bleibt jedoch offen, in wie weit da nun ein
Gutachter mit inbegriffen ist.

Na, das muss dann halt mal jemand ausprobieren.
Das Wort „Ich“ ist hier ja verboten. :wink:

Gruß JoKu