UST/MWST Händler an Händler DE/intern

Hi@all,

wie verhält sich die UST bzw MWST, wenn ein Händler bei einem anderen Händler kauft? (in Deutschland)

1.Wer zahlt was? Oder wird da nur mit Nettobeträgen hantiert?

2.Was passiert wenn der Verkäufer(Händler) keine UST ID hat?
3.Was passiert wenn die Ware/Dienstleistung nach außerhalb der EU geht?

THX!

Gruß,

Marc

Servus,

wie verhält sich die USt, wenn ein Händler bei einem
anderen Händler kauft? (in Deutschland)

Sie verhält sich wie üblich ruhig und unauffällig.

Wenn der Umsatz steuerpflichtig ist, sind auf diesen Umsatz 19% oder 7% USt fällig. Der Unternehmer, der kauft, kann die USt als Vorsteuer von seiner USt-Zahllast abziehen, wenn er nicht gem. § 19 I UStG besteuert wird, und wenn er die Ware für sein Unternehmen erwirbt.

1.Wer zahlt was?

Der Erwerber zahlt dem Verkäufer den Rechnungsbetrag, ggf. abzüglich Rabatt und Skonto, falls vereinbart.

Der Verkäufer zahlt an die Finanzkasse die USt.

2.Was passiert wenn der Verkäufer(Händler) keine UST ID hat?

Nix.

3.Was passiert wenn die Ware/Dienstleistung nach außerhalb der
EU geht?

Dann handelt es sich entweder um eine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung (das ist dann, wenn sie an einen Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet geht, der eine USt-ID-Nummer vorlegt), oder um eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung (das ist dann, wenn die Ware in Drittlandsgebiet geht und deren Verbleib im Drittlandsgebiet nachgewiesen wird), oder um eine steuerpflichtige Lieferung (das ist in den übrigen Fällen).

Schöne Grüße

MM

Servus,

wie verhält sich die USt, wenn ein Händler bei einem
anderen Händler kauft? (in Deutschland)

Sie verhält sich wie üblich ruhig und unauffällig.

gut zu wissen ^^

Wenn der Umsatz steuerpflichtig ist, sind auf diesen Umsatz
19% oder 7% USt fällig. Der Unternehmer, der kauft, kann die
USt als Vorsteuer von seiner USt-Zahllast abziehen, wenn er
nicht gem. § 19 I UStG besteuert wird, und wenn er die Ware
für sein Unternehmen erwirbt.

Wann ist ein Umsatz steuerpflichtig?

1.Wer zahlt was?

Der Erwerber zahlt dem Verkäufer den Rechnungsbetrag, ggf.
abzüglich Rabatt und Skonto, falls vereinbart.

Der Verkäufer zahlt an die Finanzkasse die USt.

2.Was passiert wenn der Verkäufer(Händler) keine UST ID hat?

Nix.

Wenn der Verkäufer noch keine UST ausweisen darf, was dann?

3.Was passiert wenn die Ware/Dienstleistung nach außerhalb der
EU geht?

Dann handelt es sich entweder um eine steuerbefreite
innergemeinschaftliche Lieferung (das ist dann, wenn sie an
einen Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet geht, der eine
USt-ID-Nummer vorlegt), oder um eine steuerbefreite
Ausfuhrlieferung (das ist dann, wenn die Ware in
Drittlandsgebiet geht und deren Verbleib im Drittlandsgebiet
nachgewiesen wird), oder um eine steuerpflichtige Lieferung
(das ist in den übrigen Fällen).

Wie wird so etwas nachgewiesen?

Danke für die raschen Antworten :smile:

Hallo,

Wenn der Verkäufer noch keine UST ausweisen darf, was dann?

das klingt mir nach der Unternehmer hat noch keine Steuernummer und glaubt daher keine USt ausweisen zu dürfen. Das ist totaler Käse!

Bei einer steuerbaren und steuerpflichtigen Lieferung/Leistung muss USt ausgewiesen werden.
Ob der Unternehmer bereits eine Steuernummer hat oder nicht, ist total egal.

Ausnahme: Er ist Kleinunternehmer und hat auf diesen Status nicht verzichtet. Dann sollte er keine USt ausweisen, was sich dann aber auch nicht ändern wird.

Problem: Der Empfänger der Lieferung/Leistung kann ohne ordnungsgemäße Rechnung mit Steuernummer die USt nicht als VSt abziehen.

Meine Lösung in diesem Fall: Auf der Rechnung vermerken, dass Steuernummer nachgereicht wird. Sobald die Steuernummer bekannt ist, Brief an Empfänger „Steuernummer zu Rechnung XXXX vom XX.XX.XX lautet XXXXXXXX“.

Grüße
Chris

ok gut…danke :smile:

aber nun schon die nächste Frage:

Käufer kauft innerhalb Deutschlands waren und zahlt die MWST an den Verkäufer.
Der Käufer verkauft nun aber die Waren nach Fern-Ost.

Kann er die gezahlte MWST geltend machen?Wenn er am Ende des Jahres dadurch im Prinzip mehr MWST bezahlt hat als eingenommen?!

Ja kann er, da die Verwendung der Ware für steuerfreie Ausfuhrlieferungen den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG nicht ausschließen.

Grüße
Chris

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