Außergewöhnliche Belastung möglich?

Darf erwachsenes Kind weiterhin als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn auf dem Konto mehr als 50000 Euro eingehen.Wurde von der Mutter geliehen, die auch ihre Tochter wegen geleisteter Unterhaltsaufwendungen absetzen kann?. Was muß man dabei beachten, damit es nicht als Schenkung gesehen wird. Dann wäre ein Absetzen nicht mehr möglich…

Man hält sich ja hier bedeckt, warum das Geld geliehen wurde. Deshalb kann ich nur vermuten, dass hier ein nicht dem Gesetz entsprechendes Konstrukt geschaffen werden soll. Da sollte man mal den § 42 AO lesen. Die Frage ist, was möchte der Leiher mit dem Geld machen?