Hallo Forum.
Angenommen, ein Paar heiratet.
Er verdient ca. 3900,-€ mtl. brutto (13 Monatsgehälter), keine Kirchensteuerpflicht, privat krankenversichert. Sie verdient zwischen 1100,- und 1300,- € mtl. brutto (12 Monatsgehälter), Kirchensteuerpflichtig, gesetzlich krankenversichert.
Lohnt sich die Umstellung auf 3/5, da man bei dieser Kombination zwar im Monat mehr hat aber am Ende (meistens) nachzahlen muß?
Wie hoch ist dann i.d.R. die Nachzahlung?
Danke und viele Grüße
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Hallo, die allgemeine Regel besagt, dass man Klasse 3/5
wählen soll, wenn vom Gesamtbrutto, in Ihrem Fall also
rd. 5.200 Euro, ein Ehepartner weniger als 40% verdient.
Die Nachzahlung ist schwer einzuschätzen, unverbindlich
schätze ich 3 - 400 Euro. Gruß Pete…
Man sollte hier evtl. auch außersteuerliche Dinge beachten wie z. B. Elterngeld, Arbeitslosengeld… falls sowas in Betracht käme. Ansonsten hat die OFD Hannover dazu einen „Was ist übers Jahr günstiger?“-Rechner wie folgt:
http://www.ofd.niedersachsen.de/master/C363370_N9581…
Man hat hier jedoch nur einen Zinsvor- oder -nachteil. Mit Einkommensteuererklärung wird alles wieder genau gleichgerechnet. Bei III/V bestünde hier sogar die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.