Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer

Wie verhält sich das, wenn etwas in Deutschland gekauft wird, MWST bezahlt wird und danach die Ware ins Ausland verkauft wird (außerhalb EU)?

Die bezahlte MWST an den Großhändler, wird ja rein theoretisch als Vorsteuer verbucht, aber in diesem Fall kommt es ja gar nicht zu einem Verkauf mit MWST?!

Servus,

die Grundregel ist, da hast Du Recht, dass umsatzsteuerfreie Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen.

Nun gibts aber auch umsatzsteuerfreie Umsätze, die nicht unter diese „Ausschlussumsätze“ fallen - zum Nachlesen: § 15 Abs 3 UStG.

Dazu gehören u.a. die Umsätze, die gem. § 4 Nr. 1-7 UStG steuerfrei sind, also auch die Ausfuhrlieferungen.

Fazit:

Ausfuhrlieferungen sind zwar umsatzsteuerfrei, aber die Steuerbefreiung schließt den Vorsteuerabzug nicht aus - die an den Großhändler (und an den Packpapierlieferanten, an den Tonerkartuschenhändler etc.) bezahlte Vorsteuer kann abgezogen werden.

Beiläufig: Mit dem Begriff Umsatzsteuer findet man mehr und Besseres zum deutschen Steuerrecht, weil der Begriff Mehrwertsteuer darin nicht vorkommt - er stammt aus der grundsätzlichen Systematik, ist wohl auch in europäischem Steuerrecht zu finden, aber weder im UStG, noch in der UStDV, und auch nicht in den UStR.

Schöne Grüße

MM

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Aber wie wird das dann gehandhabt? Wie wird dann die Ust., die bei der Bestellung in Deutschland bezahlt wurde, verbucht?
Davon ausgehend, dass keine Umsätze in Deutschland erbracht werden.

Servus,

Aber wie wird das dann gehandhabt? Wie wird dann die Ust., die
bei der Bestellung in Deutschland bezahlt wurde, verbucht?

Als abziehbare Vorsteuer. Technisch gesehen: Konto Wareneinkauf mit USt-Automatik 19%.

Was genau ist dabei unklar? Stört es Dich, dass dabei systematisch USt-Guthaben bei der USt-Voranmeldung rauskommen? Das Unternehmen, bei dem ich arbeite, hat pro Quartal (aus anderem Grund) regelmäßig USt-Guthaben zwischen 25.000 und 50.000 €. Das kommt halt vor.

Schöne Grüße

MM

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Ok, also bekommt man die UST wieder raus…das ist nun KLAR. Danke schön :smile:

da gibt es noch etwas, was wichtig wäre…

wenn etwas von deutschland an einen nicht händler nach lettland verkauft wird, muss dann UST auf den nettopreis berechnet werden?
oder kann man das direkt für den nettopreis nach lettland verkauft werden?

Servus,

hier bewegen wir uns im Gemeinschaftsgebiet.

Da gilt die USt-Befreiung nur für innergemeinschaftliche Lieferungen. Dafür muss der Empfänger eine gültige USt-Identifikationsnummer verwenden - die gibts nicht nur für Unternehmer, sondern z.B. auch für jPdöR -, die Ware muss über wenigstens eine innergemeinschaftliche Grenze verbracht werden und das Verbringen muss nachgewiesen sein, und der Erwerb muss für das Unternehmen des Empfängers erfolgen.

Wenn - wie im gegebenen Sachverhalt - etwas davon nicht erfüllt ist (z.B. Empfänger ist Unternehmer, aber die von ihm verwendete USt-Identifikationsnummer ist nicht gültig; oder Verbringen der Ware kann nicht nachgewiesen werden usw.) ist der Umsatz steuerpflichtig.

Jeweils an dem Ort, an dem er ausgeführt wird. Das ist bei Versand regelmäßig da, wo der Versand beginnt - im Sachverhalt also D.

Damit ist deutsche USt fällig und die muss auch in Rechnung gestellt werden.

Schöne Grüße

MM