Werbungkosten bei 2. Studium

Von: , Frage gestellt am Sa, 25. Nov 2000

Habe Probleme bei der Anerkennung der privatwirtschaftliche dualen Ausbildung zum "Hamburger Modell" (Praxis u. Studium, aber ohne staatliche Anerkennung) als 1.Studium. Somit verweigert das Finanzamt die Kosten für ein Aufbaustudium als Werbungskosten. In anderen Ländern werden Berufsakademien, die der Ausbildung des Hamburger Modells entsprechen, von der Politik "anerkannt". Suche Hilfe bei Vorbereitung einer Klage vor dem Finanzgericht.

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