Einbauküche bei Vermietung?
Von: , Frage gestellt am So, 26. Nov 2000
Ich habe mein EFH seit 4 Jahren möbliert vermietet.
Jetzt möchte ich die Einbauküche ersetzen. Da ich vorhabe das Haus in absehbarer Zeit Selbst zu nutzen.
Kann ich das als Erhaltungsaufwand absetzen oder muss ich diese Kosten abschreiben? Wie ist die Lage, wenn ich nur einzelne Teile wie Kühlschrank Geschirrspüler usw. erneuere?
Wie soll ich vorgehen?
Gruß....Norbert
