Nebenkosten für Wohnung absetzbar?

Hallo,

Fall:

Zweifamilienhaus, gehört dem Vater.
Der Sohn wohnt mietfrei im Dachgeschoß. Außerdem bezahlt der Vater noch die Nebenkosten für die Wohnung vom Sohn.

Frage:
Kann der Vater die von ihm gezahlten Nebenkosten für die Wohnung des Sohnes irgendwie steuerlich berücksichtigen?

Vielen Dank

Hallo Nathalie

Hallo,

Fall:

Zweifamilienhaus, gehört dem Vater.
Der Sohn wohnt mietfrei im Dachgeschoß. Außerdem bezahlt der
Vater noch die Nebenkosten für die Wohnung vom Sohn.

Frage:
Kann der Vater die von ihm gezahlten Nebenkosten für die
Wohnung des Sohnes irgendwie steuerlich berücksichtigen?

er könnte genauso gut seine Lebensmittel absetzen, Versuch macht kluch und du gibts uns da mal ein Zeichen, was FA dazu gesagt hat

Vielen Dank

büdde

Der Kater

Hallo Nathalie

Hallo,

Fall:

Zweifamilienhaus, gehört dem Vater.
Der Sohn wohnt mietfrei im Dachgeschoß. Außerdem bezahlt der
Vater noch die Nebenkosten für die Wohnung vom Sohn.

Frage:
Kann der Vater die von ihm gezahlten Nebenkosten für die
Wohnung des Sohnes irgendwie steuerlich berücksichtigen?

er könnte genauso gut seine Lebensmittel absetzen, Versuch
macht kluch und du gibts uns da mal ein Zeichen, was FA dazu
gesagt hat

Und was sind z.B. im Mantelbogen dauernde Lasten?
Wenn es einen VErtrag gibt, daß der Vater die Nebenkosten der Wohnung vom Sohn zu tragen hat, ist das nicht sowas?

Vielen Dank

büdde

Der Kater

Hallo Nathalie

Hallo,

Fall:

Zweifamilienhaus, gehört dem Vater.
Der Sohn wohnt mietfrei im Dachgeschoß. Außerdem bezahlt der
Vater noch die Nebenkosten für die Wohnung vom Sohn.

Frage:
Kann der Vater die von ihm gezahlten Nebenkosten für die
Wohnung des Sohnes irgendwie steuerlich berücksichtigen?

er könnte genauso gut seine Lebensmittel absetzen, Versuch
macht kluch und du gibts uns da mal ein Zeichen, was FA dazu
gesagt hat

Und was sind z.B. im Mantelbogen dauernde Lasten?
Wenn es einen VErtrag gibt, daß der Vater die Nebenkosten der
Wohnung vom Sohn zu tragen hat, ist das nicht sowas?

seinem Sohn dauerhaft alles zu erlassen, fällt mit Sicherheit nicht darunter

Der Kater

freiwillige Unterhaltszuwendung
Hallo,

  1. Da die Wohnung mietfrei überlassen wird, erzielt der Vater keine Mieteinnahmen. Werbungskosten können dann in vollem Umfang nicht abgezogen werden. Nebenkosten hätte der Mieter zu zahlen und bei Umlage wäre es nur Umlage Einnahme - umlagefähige Kosten als Ausgabe.

  2. Es liegt auch keine abziehbare dauernde Last vor, das es sich um nichtabziehbare Kosten der Lebensführung handelt, insbesondere fällt es unter § 12 Nr. 2 EStG
    http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html

Es steht auch nicht mit einer Grundstücksübertragung im Zusammenhang
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

Die Ausgaben sind also unter keinem Gesichtspunkt steuerlich abziehbar.

Schöne Grüße
C.

Könnte der Vater denn die Nebenkosten absetzen, wenn die Wohnung dem Sohn gehören würde und der Vater trotzdem noch die Nebenkosten für die ihm nicht gehörende Wohnung zahlt?

Dauernde Lasten sind meist Leibrenten und auf besonderen Verpflichtungsgründen ruhende Leistungen. Hierzu muss erstmal Vermögen / Betriebsvermögen übertragen werden.

Wenn der Sohn das Haus des Vaters geschenkt bekommt und man vertraglich regelt, dass der Sohn dem Vater dafür eine monatl. Leibrente von 300 € zahlt, dann ist das als dauernde Last absetzbar. Selbst dann, wenn der Sohn selbst in der Wohnung wohnt. Die Wohnung muss nur allein den Ertrag von diesen 300 € (bei einer fiktiven Vermietung) erbringen können.

Näher möchte ich da nicht drauf eingehen, weil zu kompliziert.

Kurz und knapp: hier kann der Vater die Nebenkosten höchstens dann absetzen, wenn der Sohn bedürftig ist und keine Bezüge/Einkünfte hat.

nein, o w T