Noch was ganz kniffliges…
Hallo Martin,
nochmals Danke für Deine Antwort!
Umsatzsteuergesetz unterliegen - falls der Leistungsempfänger
sich nicht vorher entsprechend hat registrieren lassen.
Das ist mir in UK auch schon so gegangen, die wollten partout ihre VAT draufrechnen…
Einschätzung, dass die Artikel 5a und 14 Abs 3 des Schweizer
MWStG von vornherein eine Erhebung von Schweizer MWSt beim
Leistungserbringer und deren Fakturierung ausschließen: Ein
Danke für die Infos! Das werde ich mir gleich im Originaltext zu Gemüte führen…
Vorsteuervergütungsverfahrens sind? Dieses dient üblicherweise
einem anderen Zweck, nämlich dem Ersatz der Vorsteuerabzuges
für ausländische Unternehmer, die im Inland keine Umsätze
ausführen.
Stimmt, in Bezug auf die Rechnungen für in der Schweiz ausgeführte Leistungen, die in D wiederum nicht steuerbar wären, passt das dann gar nicht. Mein Denkfehler! Denn: Im EU-Ausland (z.B. das in der ursprünglichen älteren Diskussion genannte Österreich) sollte das aber möglich sein, oder mache ich da auch wieder einen Denkfehler? Im Formular USt 1 T/EG heißt es ja: „Der Antragsteller erklärt, […] dass er im Vergütungszeitraum im Vergütungsland […] nur Leistungen bewirkt hat, bei denen lediglich der Empfänger die Steuer zu entrichten hat“.
Um es zu verkomplizieren, liegt mir noch eine andere, rein theoretische Fallkonstruktion vor:
Angenommen eine Firma XYZ Seminare in Deutschland bucht für einen Kunden aus der Schweiz Tagungsräume in der Schweiz und lädt Schweizer Teilnehmer ein. Die Veranstaltung selbst vor Ort in der Schweiz wird allein vom Schweizer Kunden durchgeführt, Personal von XYZ war nie in der Schweiz. Nach meinem Dafürhalten wäre der Umsatz in Deutschland steuerbar, daher müssten die 19% deutsche MwSt. drauf. Korrekt? Selbst wenn das XYZ Personal kurz in der Schweiz anwesend gewesen wäre, müsste der Umsatz m.E. in Deutschland der USt unterliegen, da das Schweizer MWSTG hier bei solchen Veranstaltungen es davon abhängig macht, wo der Leistende „hauptsächlich tätig“ geworden ist.
In diesem Zusammenhang ist es jetzt spannend: Die Rechnungen der Schweizer Hotels für Tagungsraummiete, Catering etc. gehen an XYZ in Deutschland. Ist dann Schweizer MwSt. drauf oder nicht? Nach Deinen o.g. Paragraphen eher nicht, allerdings ist ja die Veranstaltung durchaus auf Schweizer Boden durchgeführt worden… knifflig… wie denkst Du darüber?
Danke nochmals
und viele Grüße
Frank