Umsatzsteurzahlung per Lastschriftverfahren

Von: , Frage gestellt am Do, 30. Nov 2000

Bisher zahlt unsere Firma die USt/Lst, die sich aus der monatlichen Anmeldung ergibt mit einem beigfügtem Scheck, der 2 Tage später belastet wird (Schonfrist wird voll ausgenutzt). Jetzt habe ich gehört, dass die Ust bei Lastschriftermächtigung frühestens per 20. des Monats vom FA eingezogen wird.

Wer hat damit Erfahrungen und kann mir das für die Finanzämter in NRW bestätigen?

Danke

Ingo

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