Selbstständiger Dozent und USt

Hallo,

kann jemand Literaturtipps oder Linktipps geben zu der Frage, ob und wenn ja, unter welchen
Voraussetzungen ein selbstständiger Dozent USt zahlen muss?

Der Hintergrundsfall sei: Ein Dozent sei Kleinunternehmer nach § 19 UStG und hat bei USt-befreiten
Unternehmen (keine VHS) Seminare abgehalten. Sein Jahresumsatz betrage zwischen 28.000 und 31.000
Euro.

Ja, Google wurde bereits genutzt und ja, im Archiv habe ich nichts gefunden. Ich schließe nicht aus, dass
ich was übersehen habe. Und ich würde mich freuen, von erfahrenen Leuten zuverlässige Lesehinweise zu
bekommen.

Danke für Lesehinweise.

Hallo
vom Grunde nach gilt hier § 4 Nr. 21 UStG nicht, da (die Umsätze) nicht die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen,(erbracht wurden)
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
Vielmehr ist sind die Umsätze nach http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
zu versteuern. wichtig hier, dass gilt § 19 (1) UStg Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
Also spätestens im zweiten Jahr nach dem erzielen von Einkünften über 17.500 € entfällt der Kleinuntenehmerstatus und Umsatzsteuer wird fällig!
S.

Als Literaturtipps hätte ich das Gesetz und zwar benötigen wir hier § 4 Nr. 21 und § 19 UStG, wie ja schon geantwortet wurde.

Die steuerfreien Umsätze bleiben bei der Ermittlung des Gewinns für die Kleinunternehmerregelung außen vor. Der Dozent kann bspw. 100.000 € Umsätze steuerfrei erzielen (z. B. VHS) und 15.000 € steuerpflichtig (z.B. Studienkeis GmbH). Hier hat er st euerfreie Umsätze und kann für die 15.000 Euro die Kleinunternehmerregelung anwenden, so dass diese Umsätze quasi „steuerfrei“ sind, also die Umsatzsteuer wird nicht erhoben. Steuerfrei wäre nur der falsche Ausdruck.