Eigenheimzulage

Von: , Frage gestellt am Sa, 2. Dez 2000

Hallo Experten,

wenn ich meine Eltern finanziell am Bau meines neuen Eigenheimes beteilige, also ein EFH mit Einliegerwohnung, die diese dann auch nutzen werden, und die Eltern entsprechend des Anteiles der Wohnflächen auch Miteigentümer des Eigenheimes werden, bekommen diese dann auch die Eigenheimzulage vom Finanzamt?
Ich hoffe, daß mir hier jemand Auskunft geben kann.

Boris

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 36 Minuten hilfreich
    Re: Eigenheimzulage

    Hallo Boris!

    Das geht!
    Es müssen zwei getrennte Wohnungen sein.
    Jede Wohnung muß für sich bewertet sein. So, wie Du selbst beschreibst.
    Gruß Werner [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  2. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Eigenheimzulage

    Hallo, Boris,

    versuch's 'mal unkonventionell:
    Mach aus jeder Wohnung eine Eigentumswohnung, da können sich im Vorfeld interessante Gestaltungsmöglichkeiten auftun (Gewinn- bzw. Einkünfteverlagerung, Angleichung der Bemessungsgrundlage für die Zulage). Aueßrdem sind die Parteien im Streitfall nicht gleichberechtigte Miteigentümer (evtl. Auseinandersetzung), sondern "nur" mitglieder einer Eigentümergemeinschaft. Zwar kann jeder auch seine "Hütte" an wen auch immer verkaufen, aber es entfällt die Möglichkeit, das gesamte Grundstück zum Zqwecke der Aufhebung der Gemeinschaft versteigern zu lassen.

    Gruß
    steuerfux [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!