Nettorechnung für Ausland ausstellen?!

Hallo,

Firma X mit Sitz in Deutschland verkauft Ware an Firma Y mit Sitz in Polen!

Firma Y möchte eine Nettorechnung, da die Frima Y eine Eu Steuernummer hat!

Angenommen es handelt sich um 10,00 Euro netto! Firma X müsste doch trotzdem die 19% MWSt. = 1,90 Euro ans Finanzamt abführen!

Rechnet man dann bei der Nettorechnung an Firma Y die 1,90 Euro mit?
Firma X zahlt doch sonst drauf?!

Vielen Dank schon mal für Euro Antworten!!

Hallo,

es könnte eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen.
Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Rechnung ohne USt gestellt werden:

  1. Die Ware wird von Deutschland in ein anderes EU-Land befördert,
  2. Der Empfänger tritt unter einer nichtdeutschen USt-ID-Nr. auf und hat diesen Erwerb im anderen Land (z.B. Polen) zu besteuern.

Der X stellt dann eine Rechnung nur über den Nettobetrag. Er muss keinerlei USt abführen. Wichtig: Auf der Rechnung müssen die USt-ID-Nr. von X und von Y stehen. Und X braucht einen Nachweis, dass die Ware tatsächlich Deutschland verlassen hat. Auch muss X prüfen, ob die USt-ID-Nr. von Y gültig ist (unter: www.bzst.de)

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so ist USt zu berechnen und auch abzuführen.

Gruß

Tommel

Zusatzfrage:

Und X braucht einen
Nachweis, dass die Ware tatsächlich Deutschland verlassen hat.

reicht dafür z.B. ein quittierter GLS oder Post - Paketschein?

Gruß Schwipp