es könnte eine innergemeinschaftliche Lieferung vorliegen.
Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Rechnung ohne USt gestellt werden:
Die Ware wird von Deutschland in ein anderes EU-Land befördert,
Der Empfänger tritt unter einer nichtdeutschen USt-ID-Nr. auf und hat diesen Erwerb im anderen Land (z.B. Polen) zu besteuern.
Der X stellt dann eine Rechnung nur über den Nettobetrag. Er muss keinerlei USt abführen. Wichtig: Auf der Rechnung müssen die USt-ID-Nr. von X und von Y stehen. Und X braucht einen Nachweis, dass die Ware tatsächlich Deutschland verlassen hat. Auch muss X prüfen, ob die USt-ID-Nr. von Y gültig ist (unter: www.bzst.de)
Liegen die Voraussetzungen nicht vor, so ist USt zu berechnen und auch abzuführen.