Anlage/Verbleib von Geldbeträgen auf Geschäftskont

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Okt 2008

Hallo,

neulich sagte mir jemand, dass man seit diesem Jahr steuerlich begündtig wird, wenn man als Freiberufler/Selbstständiger Geld auf dem Firmenkonto belässt - und nicht entnimmt.

Dazu habe ich nichts im Internet finden können. Kann jemand Auskunft über die Rahmenbedingungen geben?

* Wie heißt dieses Modell (gibt es einen Namen unter dem ich suchen kann)?
* Welche Voraussetzungen gibt es?
* Welcher Steuereffekt tritt ein?
* Wann lohnt es sich - wann nicht?

Vielen Dank

Alex

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne

    neulich sagte mir jemand, dass man seit diesem Jahr steuerlich
    begündtig wird, wenn man als Freiberufler/Selbstständiger Geld
    auf dem Firmenkonto belässt - und nicht entnimmt.
    rüschdüsch Dazu habe ich nichts im Internet finden können. Kann jemand
    Auskunft über die Rahmenbedingungen geben?
    * Wie heißt dieses Modell (gibt es einen Namen unter dem ich
    suchen kann)?
    Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne * Welche Voraussetzungen gibt es?
    steht im 34a EStG * Welcher Steuereffekt tritt ein?
    fast keiner... die thesaurierten gewinne werden mit 28,5% besteuert und bei späterer entnahme mit 25% nachversteuert - mal grob, ohne soli und kist usw. - macht eig. nur sinn, wenn die thesaurierten erträge später investiert werden... nagel mich aber bitte nicht fest, die sache ist wieder mal so weltfremd und unsinnig, dass man sich eigentlich gar nicht tiefer einarbeiten sollte. es sei denn, es geht um personengesellschaften mit millionengewinnen usw., wo so verschiebgeschichtchen durch die hohe belastung evtl. sinn machen (zinsgewinne eingeschlossen) * Wann lohnt es sich - wann nicht?
    muss man den einzelfall sehen...

    gruß inder

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re: Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinn

      Hi Inder,

      besten Dank für Deine Infos. Mit Deinen Informationen habe ich mal gesucht und auf folgende Website gestoßen:

      http://www.uws-jena.de/uws-jena-steuerberatung-schla...

      Die gibt einen guten Überblick. Insbesondere ist interessant - dass dieses Modell (was eh nicht so attraktiv ist) nur funktioniert, wenn man den unternehmensgewinn bilanziell aufstellt - und nicht mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

      Besten Dank nochmals!!

      Alex


      [MOD] Komplettzitat gelöscht

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