Ich beziehe aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Schriftsteller von meinem Verlag monatliche umsatzabhängige Honorarzahlungen, die im vergangenen Jahr insgesamt unter DM 1.000,-- lagen.
Der Verlag zahlt mir die Honorare aus und erteilt mir eine Gutschrift mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer.
Ich hatte eigentlich vor, zur Kleinunternehmerregelung zu optieren, da meine Umsätze den Betrag von DM 20.000,-- p.a. nicht übersteigen. Dafür darf ich jedoch weder Vorsteuern geltend machen noch USt offen ausweisen. Was mache ich denn im vorliegenden Fall: die Gutschrift des Verlages weist ja schliesslich offene USt aus?
Muss ich eine USt-Erklärung abgeben und diese USt an das Finanzamt abführen? Oder darf ich trotzdem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und brauche mich nicht melden?
wer kann helfen?