Kleinunternehmer und USt in Gutschrift! Was tun?

Von: , Frage gestellt am So, 31. Dez 2000

Ich beziehe aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Schriftsteller von meinem Verlag monatliche umsatzabhängige Honorarzahlungen, die im vergangenen Jahr insgesamt unter DM 1.000,-- lagen.

Der Verlag zahlt mir die Honorare aus und erteilt mir eine Gutschrift mit offen ausgewiesener Umsatzsteuer.

Ich hatte eigentlich vor, zur Kleinunternehmerregelung zu optieren, da meine Umsätze den Betrag von DM 20.000,-- p.a. nicht übersteigen. Dafür darf ich jedoch weder Vorsteuern geltend machen noch USt offen ausweisen. Was mache ich denn im vorliegenden Fall: die Gutschrift des Verlages weist ja schliesslich offene USt aus?

Muss ich eine USt-Erklärung abgeben und diese USt an das Finanzamt abführen? Oder darf ich trotzdem die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und brauche mich nicht melden?

wer kann helfen?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Re: Kleinunternehmer und USt in Gutschrift! Was tu

    Hallo Georg!

    Wie Du richtig erkannt hast, darf die USt in Deinem Fall nicht offen ausgewiesen sein. Also 2 Möglichkeiten:

    a) Gutschrift zurückschicken und mit dem Hinweis auf § 19 UStG

    oder

    b) dem Verlag eine Rechnung schreiben ohne USt und ebenfalls mit der Gutschrift zurückschicken.

    Grüße
    Markus

    • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
      Re^2: nicht unbedingt

      Ich würde mal § 23 UStG i.V.m. §§ 69 und 70 UStDV ansehen, in die Honorarvereinbarung schauen (Netto oder Brutto vereinbart? - Muß bei Nichtausweis der USt was zurückgezahlt werden?) und dann rechnen.

      LG
      C.h.

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