Werbungskosten + pausch.versteuerte AG-Leistungen
Von: , Frage gestellt am Di, 2. Jan 2001
Hallo Student66,
bei Fahrtkostenzuschüssen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kann der Arbeitgeber eine Pauschalierung der Lohnsteuer (15 % / § 40 Abs 2 Satz 2 EStG) durchführen, soweit die Zuschüsse, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr gezahlt werden, nicht nach § 3 Nr 34 EStG steuerfrei wären. Kostenersatz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist steuerpflichtiger Arbeitslohn (Ausnahme: Ersatz der Kosten für öffentl. Verkehrsmittel im Liniendienst, wie bereits oben erwähnt). Die Fahrtkosten können dann mit DM 0,70 bei Pkw´s und DM 0,33 bei Motorrädern je einfachen Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Wenn der Arbeitgeber wahlweise den Ersatz pauschal versteuert, wie es offensichtlich in Deinem Fall gewesen ist, entfällt ein Ansatz als Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Summe der real anfallenden Werbungskosten über oder unter dem Werbungskostenpauschbetrag liegt. Dieses ist eng mit der Tatsache verbunden, dass die pauschalierte Lohnsteuer durch den Arbeitgeber getragen wird. Ich gehe davon aus, dass dieses auch bei Dir Fact gewesen ist.
Abschließend noch einen Hinweis zur Arbeitsmittelpauschale von DM 200: Steuerzahler, die als Werbungskosten für Arbeitsmittel bisher "pauschal DM 200" eingetragen haben, könnten nach einem Richterspruch des Finanzgerichts Brandenburg (Urteil v. 25.02.1999, Az: 5 K 631/98 E) künftig leer ausgehen. Die Richter urteilen nämlich, dass kein gesetzlicher Anspruch auf die Anerkennung der DM 200 bestehe. Vielmehr müssen Werbungskosten anhand geeigneter Unterlagen oder Aufzeichnungen nachgewiesen werden.
Die Bezeichnung "pauschal..." löst bei Finanzbeamten künftig schneller einen Streichreflex hervor. Besser wäre mindestens eine Aufschlüsselung wie z.B. "Fachliteratur DM 70, Kopien DM 30, ...= DM 200".
Tschüss
U L F
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe folgende Frage zu den Werbungskosten:
Mein Fall: ich bin im Jahr 1999 jeden Tag ca. 10 km zur meiner
Arbeitstätte gefahren > also wären das ca. 1610 DM Werbungskosten
(230 Arbeitstage x 0,7 DM x 10 km). Ferner setze ich eine
Arbeitsmittelpauschale von 200 DM und eine Kontoführungspauschale von
30 DM an. In der Summe komme ich dann auf 1840 DM Werbungskosten,
d.h. ich bin unter der Arbeitnehmerpauschale von 2000 DM.
Dann habe ich noch in 1999 pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen
für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte vom meinem Arbeitgeber
erhalten in Höhe von 972 DM.
Meine Frage: Werden mir jetzt für 1999 >>2000 DM Werbungskosten bzw.
die Arbeitnehmerpauschale anerkannt oder werden die
pauschalbesteuerten Arbeitgeberleistungen in Höhe von 972 DM davon
abgezogen, was bedeuten wurde, das ich nur 1028 DM als Werbungskosten
absetzen könnte?
Wer kann mir diese Frage beantworten?
Für Eure Antworten bedanke ich mich schon jetzt im voraus!
Viele Grüße
Der Student
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