Fahrten zu unterschiedlichen Arbeitsstätten

Von: , Frage gestellt am Sa, 22. Nov 2008

Wie verhält es sich mit den Angaben bzgl. der Fahrten zur Arbeitsstätte, wenn ein Auszubildender/eine Auszubildende im finalen Lehrjahr in Stadt A zur Berufsschule geht, eine regelmäßige Arbeitsstätte in Stadt B liegt und er/sie ab und zu mal zu einer Ausbildungsmaßnahme/Versammlung im Ausbildungszentrum in Stadt C (doppelt so weit entfernt wie die Ausbildungsstätte) war?
Die Arbeitsstätte nach der Ausbildung würde dann bei einem neuen Arbeitgeber in Stadt D liegen.

Würde es in diesem Fall ausreichen, dass in der Steuerklärung Stadt B und D angegeben wird oder muss das wirklich haargenau sein (zumal man dann die entsprechenden Tage nicht mehr 100%ig zuordnen könnte)?

Die Entfernung für den Fahrtweg (also die Strecke die der entsprechende Azubi/Mitarbeiter auch tatsächlich gefahren ist) müsste man doch per GoogleMaps festgelegen können?

0 Antworten zu dieser Frage

    Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!