Gebäudereinigungsfirma oder Kinderbetreuung?

Von: , Frage gestellt am Sa, 6. Dez 2008

Hallo,

nehmen wir mal folgenden Fall an:
Eine Familie hat eine Kinderbetreuerin. Diese arbeitet nur ein paar Stunden in der Familie, für 40 EUR im Monat, und ist per Haushaltsscheckverfahren angemeldet.

Nun fragt die Kinderbetreuerin, ob sie statt der Kinderbetreuung als Haushaltshilfe in der Familie arbeiten kann, dann aber mehr Stunden, für gesamt ca. 180 EUR im Monat. Sie würde dies über die Gebäudereinigungsfirma ihrer Mutter machen. Dadurch, so sagt sie, würde die Anmeldungspflicht/Unfallversicherungspflicht entfallen, da das ja alles über die Firma läuft.

Da der Familie die Kinderbetreuung aufgrund des Alters des Kindes nicht mehr so wichtig ist, sie sich aber die zuverlässige Kraft erhalten möchte und auch über eine Haushaltshilfe dankbar wäre, denkt die Familie über die Idee nach.

Bisher wurde die Kinderbetreuung im Rahmen des Gewerbes als Betriebsausgabe angesetzt, also 2/3 von 480 EUR = 320 EUR im Jahr.

Die Familie fragt sich nun, ob es steuerlich oder anderweitig irgendwelche Nachteile hat, wenn sie nun auf Haushaltshilfe per Gebäudereinigungsfirma umsteigt. Da ja die Haushaltshilfe nur zu einem geringeren Prozentsatz angesetzt werden kann, und außerdem nicht als Betriebsausgabe gilt. 180 EUR im Monat sind 2.160 EUR/Jahr, davon 20 % sind 432 EUR. Es wäre also etwas mehr steuerlich anzusetzen, der Nachteil ist aber, dass es keine Betriebsausgabe mehr wäre, was wiederum ein Verlust ist - stimmt das?

Außerdem würde mich interessieren, ob es irgendwie für die Familie nachteilig ist, eine Gebäudereinigungsfirma zu beauftragen, anstelle einer privaten Haushaltshilfe. Muss z.B. das Entgelt jeden Monat gleich sein, oder geht auch das nach Bedarf? Muss man sonst etwas beachten?

Bin gespannt ob jemand etwas weiß.

Viele Grüße,

Julia

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