Nach dem 31.12. soll die Aufteilung der Steuerklassen auf III
und IV fallen. Für 2009 ist mir der Fall klar.
Aber was ist mit dem Jahr 2008? Gibt es hier rückwirkend die
Steuerklasse III und IV?
Wozu? Die Aufteilung der Steuerklassen spielt überhaupt keine Rolle für die Steuerhöhe.
Insofern man in 2008 geheiratet hat, kann man eine gemeinsame Veranlagung bei der Einkommensteuererklärung 2008 wählen und erhält dann eventuell zuviel gezahlte Steuer zurück…
die Lohnsteuerklassen sind NUR interessant für den Lohnsteuerabzug, wenn man in Lohn und Brot steht. Sonst nicht und nirgends. Die vom Lohn einbehaltene LOHNsteuer wird im Zuge der EINKOMMENsteuererklärung von der ermittelten EINKOMMENSTEUER abgezogen.
Die Lohnsteuerklassen III und V gelten vom Tag der Hochzeit und keine Sekunde eher. Also keine rückwirkende Änderung möglich.
Das Ehepaar kann für 2008 im Zuge der EINKOMMENsteuererklärung zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung wählen. Und unter Umständen im Jahr der Eheschließung besteht noch die Möglichkeit der besonderen Veranlagung.
Lohnt sich jetzt auch nicht mehr.
Lieber am Wochenende schon mal alle Belege für die Steuererklärung 2008 zusammensuchen und sie dann im Neuen Jahr rasch abgeben!
welche Nachteile hätte eine gemeinsame Veranlagung im Falle
von A & B?
Danke, olli
Mir fällt kein Fall ein, wo es Nachteile geben könnte. Eventuell halt, wenn es dann keine Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie für einen Ehepartner gibt, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.
Ob die Zusammenveranlagung allerdings rückwirkend möglich ist, weiß ich nicht.