Zwischenschaltung v. Kapitalgesellschaft
Von: , Frage gestellt am So, 15. Feb 2009
Hallo,
ich kämpfe gerade mit folgender (fiktiver) Fallgestaltung (vllt. kann mir jmd. von euch helfen?):
A (natürliche Person) verkauft Gesellschaftsanteile zum Buchwert an die B Ltd. Diese verkauft die Anteile einen Tag später zum (höheren) gemeinen Wert weiter an C.
Die Fallfrage lautet nun, ob diese Gestaltung anerkannt wird, oder ob die Einkünfte der B Ltd. wegen eines Gesamtplans (Gestaltungsmissbrauch) dem A zuzurechnen sind (die zwischengeschaltete GmbH also gem. § 42 AO zu ignorieren wäre).
So wie ich das momentan sehe, wird das nicht geschehen, allds. wird der den Buchwert überschießende Teil als verdeckte Einlage gewertet und somit als Veräußerung behandelt und versteuert.
Liege ich damit richtig?
Vielen Dank!!
