Hallo,
ich grüble derzeit über folgende, rein hypothetische Frage:
Ein nicht-vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen least bei einer Leasinggesellschaft sein Dienstfahrzeuge.
In der monatlichen Full-Service-Rate sind auch die Komponenten für Kfz-Steuer und Rundfunkgebühr enthalten. Auf die Rate schlägt der Leasinggeber nun noch die 19% MwSt. auf, somit also auch auf die Rundfunkgebühr und die Kfz-Steueranteile.
Insbesondere bei der Kfz-Steuer führt dies doch zu einer Doppelbesteuerung, oder?
Leider sind die Quellen im Netz zu diesem Thema widersprüchlich, daher hoffe ich, dass mir hier jemand sagen kann, ob die beiden Komponenten grundsätzlich steuerfrei oder steuerpflichtig sind (da als Dienstleistung gewertet).