Umsatzsteuer auf Kfz-Steuer/GEZ bei Leasing?

Hallo,

ich grüble derzeit über folgende, rein hypothetische Frage:

Ein nicht-vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen least bei einer Leasinggesellschaft sein Dienstfahrzeuge.

In der monatlichen Full-Service-Rate sind auch die Komponenten für Kfz-Steuer und Rundfunkgebühr enthalten. Auf die Rate schlägt der Leasinggeber nun noch die 19% MwSt. auf, somit also auch auf die Rundfunkgebühr und die Kfz-Steueranteile.

Insbesondere bei der Kfz-Steuer führt dies doch zu einer Doppelbesteuerung, oder?

Leider sind die Quellen im Netz zu diesem Thema widersprüchlich, daher hoffe ich, dass mir hier jemand sagen kann, ob die beiden Komponenten grundsätzlich steuerfrei oder steuerpflichtig sind (da als Dienstleistung gewertet).

Servus,

es gibt viele Komponenten, die in die Kalkulation der Leasingrate mit einfließen: AfA, Verzinsung, Kfz-Steuer, Verwaltungsaufwand etc. etc.

Die Leistung, die vom Leasinggeber erbracht wird, ist aber die Überlassung des Fahrzeugs. Und die ist USt-pflichtig.

Das ist ungefähr so, wie wenn aus Roggen (7% USt) eine Flasche Korn (19% USt) gebrannt wird, für den die Branntweinsteuer bereits entrichtet ist, wenn er in den Handel kommt und von einer Aushilfe (keine USt, aber 2% pauschale Lohnsteuer) ins Regal geräumt wird: Für den Kunden ist es ohne Belang, mit welchen Steuern die einzelnen Komponenten belastet waren; die Pulle Schluck kostet ihn halt 19% USt.

Schöne Grüße

MM