Antwort von
nach 4 Tagen
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Re: Fahrtkostenzuschuß
Hi Kai,
Kann mir jemand Auskunft geben, ob
1. Essensgeld
2. Kilometergeld (pro km 0.42)
als geldwerter Vorteil oder ähnliches
versteuert werden muß ?
1. ja, jedoch nur der s.g. Sachbezugswert 4,70 für Mittags- und Abendessen, 2,60 für`s Frühstück. Falls dir jedoch eine Verpflegungspauschale zusteht (Einsatzwechsel- o. Fahrtätigkeit) kann dir diese im Gegenzug steuerfrei erstattet werden.
2. Nein, bis zu 52 Pf. kann dir dein Arbeitgeber ersetzen falls du zB. an wechselnden Orten beschäftigt bist die mehr als 30 km von deiner Wohnung entfernt liegen.
Die 42 Pf. werden jedoch von deinen geltend gemachten Werbungskosten bei der Steuererklärung abgezogen.
Was gibt man eigentlich bei Kilometergeld
noch in der Steuererklärung an ?
Die 10Pf. Differenz
Wünsch dir viel Glück und noch 1-2 Antworten da ich nicht firm in Steuerfragen bin
NoahDilar