Antwort von
nach 8 Stunden
hilfreich
Re: Entfernungspauschale
huhu,
lade dir doch mal das gesetz von www.bundesfinanzministerium.de runter. muesste ich auch mal machen, aber mich bewegen diese ultra neuen regelungen noch nicht, weil ich nicht persönlich betroffen bin.
vielleicht wirst du ja draus schlau. aber ich meine, du musst nichts nachweisen, ich glaube, wenn du mehr als 10.000 dm als werbungskosten absetzen möchtest (die aus der entfernungs- pauschale resultieren), musst du ggf. fahrtenbuch o. bahntickets nachweisen, darunter glaub ich gehts so... aber GLAUBE! lies mal nach!
gruss
shob
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