Entfernungspauschale

Von: , Frage gestellt am Mo, 22. Jan 2001

Hallo,

Ich arbeite zur Zeit in München und meine Familie bleibt in Berlin.

Was muss ich für Entfernungspauschale nachweisen, wenn ich (nur selten mit eigenem Auto) meisten mit Mitfahrgelegenheit oder Autostop heimfahre ?

Vielen Dank

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: Entfernungspauschale

    huhu,

    lade dir doch mal das gesetz von www.bundesfinanzministerium.de runter. muesste ich auch mal machen, aber mich bewegen diese ultra neuen regelungen noch nicht, weil ich nicht persönlich betroffen bin.

    vielleicht wirst du ja draus schlau. aber ich meine, du musst nichts nachweisen, ich glaube, wenn du mehr als 10.000 dm als werbungskosten absetzen möchtest (die aus der entfernungs- pauschale resultieren), musst du ggf. fahrtenbuch o. bahntickets nachweisen, darunter glaub ich gehts so... aber GLAUBE! lies mal nach!


    gruss

    shob [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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