Müssen für die Ertragszinsen eines Bausparvertrages Kapitalertragssteuern abgeführt werden? Brauche ich also einen Freisteller?
Die DEBEKA hat mir folgenden Brief geschrieben:
Wichtig für Debeka-Bausparer:
Für Kapitalerträge aus Bausparverträgen muß kein Zinsabschiag (inklusive Solidaritätszuschlag) abgeführt
werden, wenn für den Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der Zinsgutschrift oder im Vorjahr
- eine Wohnungsbauprämie gutgeschrieben wurde oder
- eine Wohnungsbauprämie festgesetzt/vorgemerkt wurde oder
- eine Arbeitnehmersparzuiage gewährt wurde oder Sie eine Festsetzung mitgeteilt haben.
Diese Befreiungsmöglichkeiten von der Steuerpflicht gelten nur für Bausparverträge, nicht jedoch für Depotund Festgeldkonten sowie Sparbriefe.
Was bedeudet das?
Für Eure Antworten danke ich im Vorraus.
Tschüß Frank