Freistellungsauftrag für Bausparverträge?

Von: , Frage gestellt am Di, 26. Okt 1999

Müssen für die Ertragszinsen eines Bausparvertrages Kapitalertragssteuern abgeführt werden? Brauche ich also einen Freisteller?
Die DEBEKA hat mir folgenden Brief geschrieben:
Wichtig für Debeka-Bausparer:
Für Kapitalerträge aus Bausparverträgen muß kein Zinsabschiag (inklusive Solidaritätszuschlag) abgeführt
werden, wenn für den Steuerpflichtigen im Kalenderjahr der Zinsgutschrift oder im Vorjahr
- eine Wohnungsbauprämie gutgeschrieben wurde oder
- eine Wohnungsbauprämie festgesetzt/vorgemerkt wurde oder
- eine Arbeitnehmersparzuiage gewährt wurde oder Sie eine Festsetzung mitgeteilt haben.

Diese Befreiungsmöglichkeiten von der Steuerpflicht gelten nur für Bausparverträge, nicht jedoch für Depotund Festgeldkonten sowie Sparbriefe.

Was bedeudet das?
Für Eure Antworten danke ich im Vorraus.
Tschüß Frank

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde hilfreich
    Re: Freistellungsauftrag für Bausparverträge?

    Das heißt, daß wenn du Wohnbauprämienberechtigt bist - keinen Freistellungsauftrag benötigst. Sonst schon.


    Ivo

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Ergänzung

      Kein Freistellungsauftrag für die Bausparkasse, jedoch für alle anderen Anlagen bei Banken

      • Antwort von nach 4 Stunden hilfreich
        Re: Ergänzung

        Kein Freistellungsauftrag für die
        Bausparkasse, jedoch für alle anderen
        Anlagen bei Banken
        Hallo Ihr,

        Alles richtig, will nur was ergänzen:

        Wenn Du für 1999 Wohnungsbauprämie beantragst und bekommst benötigst Du für 2000 und 2001 keinen Freistellungsauftrag. Beantragst Du 2000 wieder dann brauchst Du auch für 2002 keinen usw.

        Rückwirkend geht das also nicht.

        Steht übrigends irgendwo im Einkommenststeuergesetz ...

        Falk

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