Änderung an Steuererklärung nach Einspruch?

Beispiel: Einkommensteuerbescheid am 15. März, Einspruch fristgerecht am 22. März wegen Nichtberücksichtigung von gewissen privaten Sonderausgaben. Einspruch ist am 20.6. noch nicht beantwortet. Dann fällt auf, dass Kosten im Gewerbe vergessen wurden (Anlage EÜR).
Frage: ist die Einkommensteuererklärung wieder völlig „offen“, so dass die vergessenen Kosten mit einer geänderten Anlage GSE/EÜR nachgereicht werden können? Falls ja: wie ginge das formal? „Ergänzung zum Einspruch“?

Frage: ist die Einkommensteuererklärung wieder völlig „offen“,
so dass die vergessenen Kosten mit einer geänderten Anlage
GSE/EÜR nachgereicht werden können?

Ja

Falls ja: wie ginge das

formal? „Ergänzung zum Einspruch“?

Ja