Mein Sohn studiert in USA seit einem Jahr. Das Studium und das Leben eines Students in USA kostet ganze Menge Geld. Kann ich die gesamten Kosten für das Auslandsstudium meines Sohnes als Aussergewöhnliche Belastung abschreiben lassen ? oder welche Möglichkeit bleibt noch für die Abschreibung ?
sorry, aber krass gesagt: pech gehabt, weil privatvergnügen!
steuerlich völlig unbeachtlich, weil selbst ausgesucht --> schon mal keine aussergewöhnlichen belastungen, sonderausgaben sind es auch nicht, weil diese erschöpfend aufgezählt sind und zu guter letzt können kosten der ausbildung des kindes nicht werbungskosten der eltern sein.
daraus folgt: nix zumachen!
gruss
shob
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ich nochmal, aber du kannst einen ausbildungsfreibetrag bekommen, wenn er in den USA nicht enormes geld verdiehnt. bedeutet möglichst sollte er unter 3.600 dm im jahr bleiben. wenn er das ganze jahr in den staaten war und das ganze jahr über 18 war, dann bekommst du einen ausbildungsfreibetrag von 4.200 dm als quasi aussergewöhnliche belastung. alles nur unter der prämisse, das dir für dieses kind ein kinderfreibtrag zusteht.
uasbildungsfreibetrag beantragst du auf ANLAGE K Seite 2!
doch nicht so gemein das steuerrecht!
gruss
shob
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Danke für die Antworte. Ich habe heute einige Antwort von meinem Mailbox bekommen. Einer hat mir empfohlen, die Kosten bei Finanzamt als Aussergewöhnliche Belastung zu beantragen, natürlich mit Begründung, warum das Studium in USA nötig ist.
In der Tat ist für meinen Sohn das Studium in USA nötig, denn als er 16 war, hatte er ein HighSchool-Abschluss dort erworben. Mit diesem Abschluss und 16 Jahren ist ein Studium in Deutschland nicht zugelassen.
Und er hat nur die Möglichkeit in USA weiter zu studieren.
Ein Studienplatz in Deutschland kostet dem Vaterstaat mehr als 100.000 DM pro Jahr. Das Studium meines Sohn in USA kostet nur mir.
Wie meinst Du ? es ist nicht ein Grund zu versuchen, die Kosten als aussergewöhnliche Belastung zu beantragen ?