einen eigentlichen Grund gibt es nicht, da beides zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben wird.
Denkbare Ursachen sind: (1) in der WaWi hat der Metzger alles, was aus seiner Produktion kommt, mit 7% belegt und „es ist jetzt halt so“, (2) bei Fleisch und Wurst kann man die Abgabe zum ermäßigten Steuersatz leichter in der Buchhaltung untergehen lassen.
…bei Fleisch und Wurst kann man die Abgabe
zum ermäßigten Steuersatz leichter in der Buchhaltung
untergehen lassen.
Wird sich da ein Prüfer nicht über die geringen Umsätze es Stehimbisses wundern? Die haben doch für alles ihre Vergleichswerte und Augen im Kopf, wieviel da so geht.
das ist definitiv falsch.
Es gilt bei Restaurationsumsätzen: Verzehr an Ort und Stelle 19%, zum Mitnehmen 7% Umsatzsteuer.
Wenn Schnitzel und Kartoffelsalat an Ort und Stelle verzehrt werden, so ist hier auch ein einheitlicher Steuersatz von 19% anzuwenden.
P.S: wobei ich mich schon immer gefragt habe, was der Unterschied sein soll, denn ich erwerbe zweimal dasselbe Produkt, was nach meiner Ansicht keine unterschiedlichen Steuersätze rechtfertigt.
Als Begründung wird gerne ausgeführt, dass beim Verzehr an Ort und Stelle die Restauration, also Ambiente, Besteckgestellung, Bedienung im Vordergrund steht.
Eine bei Stehimbissen und bestimmten Burgerbratereien hahnebüchene Begründung.
Monsieur Kärcher kommt uns da zu Hülfe: Da in F die Krise auch schwer über den Magen geht, dort ermäßigter Steuersatz für die gesamte Gastronomie per ordre de mufti ruckzuck eingeführt. Alldieweil der wichigste Teil von Essen und Trinken in D im Südwesten stattfindet, sollten sich die Berliner etwas dazu einfallen lassen.