Hallo und Guten Tag,
meine Frage ist folgende: wie ist es zu handhaben, wenn z. B. ein Arbeitnehmer seine Steuerkarte am Jahresanfang unbesehen an den AG gibt. Auf der Karte ist statt St.Kl. 3 die 5 eingetragen. Das Personalbüro übersieht diesen Tatbestand ebenfalls, weil die familiären Verhältnisse des AN dort bekannt sind. Nun wird erst beim unterjährigem Austritt des AN festgestellt, dass das Jahr über zuwenig Steuern abgeführt wurden. Weiterhin wird festgestellt, dass der Fehler bei der Gemeinde lag, denn die nicht arbeitende Ehefrau hat die Steuerklasse 3 eingetragen. Bei der gemeinsamen Einkommensteuer-Erklärung würde sich das natürlich alles regulieren, aber zum jetzigen Zeitpunkt würde die Familie vermutlich einen wirtschaftlichen Schaden erleiden, wenn der AN für z.B. 10 Monate auf 5 zurückgerechnet wird und die letzten beiden Monate arbeitslos ist. Zumal die Ehefrau kein Einkommen hatte. Kann der AG das so laufen lassen und das Betriebsstätten-FA von dem Fehler unterrichten, oder ist er verpflichtet eine Korrektur durchzuführen?
Für Antworten bedanke ich mich schon im voraus.