Falsche Lohnsteuerklasse

Hallo und Guten Tag,

meine Frage ist folgende: wie ist es zu handhaben, wenn z. B. ein Arbeitnehmer seine Steuerkarte am Jahresanfang unbesehen an den AG gibt. Auf der Karte ist statt St.Kl. 3 die 5 eingetragen. Das Personalbüro übersieht diesen Tatbestand ebenfalls, weil die familiären Verhältnisse des AN dort bekannt sind. Nun wird erst beim unterjährigem Austritt des AN festgestellt, dass das Jahr über zuwenig Steuern abgeführt wurden. Weiterhin wird festgestellt, dass der Fehler bei der Gemeinde lag, denn die nicht arbeitende Ehefrau hat die Steuerklasse 3 eingetragen. Bei der gemeinsamen Einkommensteuer-Erklärung würde sich das natürlich alles regulieren, aber zum jetzigen Zeitpunkt würde die Familie vermutlich einen wirtschaftlichen Schaden erleiden, wenn der AN für z.B. 10 Monate auf 5 zurückgerechnet wird und die letzten beiden Monate arbeitslos ist. Zumal die Ehefrau kein Einkommen hatte. Kann der AG das so laufen lassen und das Betriebsstätten-FA von dem Fehler unterrichten, oder ist er verpflichtet eine Korrektur durchzuführen?
Für Antworten bedanke ich mich schon im voraus.

Auf der Karte ist statt St.Kl. 3 die 5
eingetragen. Das Personalbüro übersieht diesen Tatbestand
ebenfalls, weil die familiären Verhältnisse des AN dort
bekannt sind.

Dem Personalbüro kann es egal sein was eingetragen ist, es hat sich an die Eintragung zu halten.

Kann der AG das so laufen lassen und das
Betriebsstätten-FA von dem Fehler unterrichten, oder ist er
verpflichtet eine Korrektur durchzuführen?

Wie bereits oben geschrieben, der Arbeitgeber hat sich an die Eintragungen zu halten. Änderungen dürfen nur von der Gemeinde oder vom Finanzamt (je nachdem was geändert oder eingetragen wird) durchgeführt werden.

Mit anderen Worten, der Arbeitgeber macht gar nichts.

Selbst wenn vierzig Kinderfreibeträge eingetragen sind hat der Arbeitgeber das so zu akzeptieren.

Es stellt sich nur die Frage, ob der Arbeitnehmer die Verpflichtung hatte, die Eintragung korrigieren zu lassen.

Servus,

in so einem Fall kann es der Arbeitgeber durchaus vertreten, wenn er die irrtümlich übernommene Klasse 3, die er neun Monate lang abgerechnet hat, nicht korrigiert - ob man einem Mitarbeiter wegen eines offensichtlichen Irrtums mal eben für einen Monat kein Gehalt auszahlt, wird man sich schon überlegen.

Die Haftung des Arbeitgebers besteht nur bis zur Veranlagung des Arbeitnehmers zur ESt. Wenn der AG sich drauf verlassen kann, dass der Arbeitnehmer sich früh in 2010 veranlagen lässt, braucht er jetzt im November / Dezember nichts weiter zu machen, es sei denn, ein Termin für LSt-Außenprüfung stünde bereits fest. Wenn keiner feststeht, wird auch keine LSt-Ap mehr in 2009 abgeschlossen werden, und das Problem ist durch Veranlagung des Arbeitnehmers schneller aus der Welt geschafft, als ein Haftungsbescheid aus LSt-Ap sich in Geld auswirken kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo und Guten Tag,

meine Frage ist folgende: wie ist es zu handhaben, wenn z. B.
ein Arbeitnehmer seine Steuerkarte am Jahresanfang unbesehen
an den AG gibt.

Wer macht so was…? und warum unbesehen…wenn extra draufsteht man soll die Karte überprüfen, ob alles richtig draufsteht.
Arbeitgeber, die sich nicht an die Eintragungen halten, sollten auch dafür haften…

Weiterhin wird festgestellt, dass der Fehler bei der
Gemeinde lag, denn die nicht arbeitende Ehefrau hat die
Steuerklasse 3 eingetragen.

Wenn wirklich ein Fehler der Gemeinde vorliegt (z.B. vertippen von Sachbearbeiter od. ähnl.), so würde ich evtl. versuchen den wirtschaftlichen Schaden gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.
Der wirtschaftliche Schaden muß aber konkret angegeben werden können.

Kann es aber auch sein, daß im Vorjahr die Karten Ehefrau 3/Ehemann 5 ausgestellt waren? Dann wird´s im nächsten Jahr drauf, genauso ausgestellt.

Gruß Sid

Guten Tag,

Hallo und Guten Tag,

meine Frage ist folgende: wie ist es zu handhaben, wenn z. B.
ein Arbeitnehmer seine Steuerkarte am Jahresanfang unbesehen
an den AG gibt.

Wer macht so was…? und warum unbesehen…wenn extra
draufsteht man soll die Karte überprüfen, ob alles richtig
draufsteht.
Arbeitgeber, die sich nicht an die Eintragungen halten,
sollten auch dafür haften…

Wer macht sowas? Mehr Leute als man glaubt1
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, das der AG sich nicht dran gehalten hat, war ein Versehen. Womöglich ist bei der Kontrolle der Eintragungen diese Karte überblättert worden und mit den Voreinstellungen aus dem Vorjahr übernommen worden.

Weiterhin wird festgestellt, dass der Fehler bei der
Gemeinde lag, denn die nicht arbeitende Ehefrau hat die
Steuerklasse 3 eingetragen.

Wenn wirklich ein Fehler der Gemeinde vorliegt (z.B. vertippen
von Sachbearbeiter od. ähnl.), so würde ich evtl. versuchen
den wirtschaftlichen Schaden gegenüber der Gemeinde geltend zu
machen.
Der wirtschaftliche Schaden muß aber konkret angegeben werden
können.

Kann es aber auch sein, daß im Vorjahr die Karten Ehefrau
3/Ehemann 5 ausgestellt waren? Dann wird´s im nächsten Jahr
drauf, genauso ausgestellt.

Ja, eben nicht. Deshalb ist ja dieser angenommene Irrtum passiert.

Gruß Sid

Vielen Dank für deine Antwort :smile:

Gruß
Nics

Vielen Dank für deine Antwort.
Gruß
Nics