eÜr

Wenn man sich mit einem Online Buchhandel nebenberuflich selbstständig macht und dabei ca. 300 Bücher aus seinem eigenen Bestand als Privateinlage einbringt wie berechnet man den Wert in der EÜR ?

Es gibt ja einen VK Preis für die Bücher,doch wie berechnet man den Wert in der Bestandsliste für die EÜR
Einen bestimmten % Satz unter dem VK Preis oder einen bestimmten % Satz unter dem damaligen EK Preis?

Gruß

Servus,

wenn man den Einsatz von Einlagen aus Privatvermögen als Aufwand geltend machen will, muss man bilanzieren.

In der EÜR spielen nur Betriebsausgaben eine Rolle; Aufwendungen, die keine Ausgaben sind, wirken sich nicht aus.

Schöne Grüße

MM

Des musste mir jetzt genauer erklären…

Also ich habe mal gelernt, dass bei Nichtbilanzierenden Privateinlagen im Zeitpunkt der Einlage eine Betriebsausgabe darstellen.

Sowas hatte ich auch in Erinnerung…

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Servus,

das kann schon sein. Systematisch täte ich das in § 4 III Sätze 4, 5 EStG vermuten, da stehts aber nicht. Wo muss ich suchen?

Schöne Grüße

MM

Schau mal bei Bewertung von Einlagen, da steht nicht, dass die für die EÜR nicht gelten.
Es steht auch nirgends, dass der EÜRler kein Betriebsvermögen hat, er BILANZIERT es nur nicht.

Bei einem PKW würde Dir ja auch nicht einfallen zu sagen der ist nicht Betriebsvermögen, nur weil er vor Jahren im Privatvermögen gekauft wurde, und nun betrieblich genutzt wird, oder?

Erstmal danke für die Antworten - es handelt sich nicht um eine EÜR,sondern um eine Gewinn und Verlustrechnung.
Ein Steuerberater hatte gesagt das man die Bücher als Sacheinlagen, die später zu Betriebseinnahmen führen, vom Gewinn absetzen kann und zwar zum Wert der Bücher im Zeitpunkt der Einlage.Diesen Wert zu ermitteln wäre die Frage.

Erstmal danke für die Antworten - es handelt sich nicht um
eine EÜR,

warum schreibst Dus dann in den Betreff? Ist aber auch egal, weil

Gewinn und Verlustrechnung.

= EÜR

Ein Steuerberater hatte gesagt das man die Bücher als
Sacheinlagen, die später zu Betriebseinnahmen führen, vom
Gewinn absetzen kann und zwar zum Wert der Bücher im Zeitpunkt
der Einlage.

Da hat er Recht, und davon versuchen wir den Martin May grade zu überzeugen.

Diesen Wert zu ermitteln wäre die Frage.

Dabei können wir Dir nicht helfen, wir haben keinerlei Ahnung, was die Bücher wert sind!

Servus,

Diesen Wert zu ermitteln wäre die Frage.

Im Rahmen ihrer Überzeugungsarbeit hat mich Clematis in den § 6 I Nr. 5 EStG geschickt; dort steht, wies geht (Zitat in Auszügen):

Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen.

Das bedeutet grundsätzlich: Der Preis, der auf dem freien Markt für das einzelne Gut erzielbar wäre, wenn ein Dritter das Betriebsvermögen insgesamt erwirbt. D.h. für die gebrauchten Bücher nicht der Wert aus ZVAB, sondern der viel geringere Preis, den ein Antiquar dafür auszahlen würde.

sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut

a) innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist,

(…)

Ist die Einlage ein abnutzbares Wirtschaftsgut, so sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um Absetzungen für Abnutzung zu kürzen, die auf den Zeitraum zwischen der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts und der Einlage entfallen.

(…)

Das trifft bei Büchern in der Regel nicht zu.

Kurzer Sinn: Die Bücher sind mit dem Preis anzusetzen, den ein Antiquar dafür bezahlen würde, wenn man sie ihm kistenweise überließe. Ich kenne die Branche nicht besonders gut, aber ich glaube kaum, dass Antiquare abgesehen von wertvollen Einzelstücken mit einem Aufschlag von weniger als 100% kalkulieren können. Unmgekehrt: Ein höherer Ansatz als 50% vom ZVAB-Preis müsste schon ziemlich gut unterfüttert werden.

Schöne Grüße

MM

Herzlichen Dank für Ihre Hinweise.
Die Bücher haben ja einen Online VK Preis - das heißt einen Prozentsatz vom VK Preis runterrechnen und der „WERT“ der Einlage ist angegeben

Bewertung gebrauchtet Bücher im UV
Servus,

genau hier:

Die Bücher haben ja einen Online VK Preis

und hier:

einen Prozentsatz vom VK Preis runterrechnen

fängt die Arbeit an. Erstens muss der zugrunde gelegte Verkaufspreis belegbar dem Marktpreis entsprechen, daher mein Hinweis auf ZVAB - beim Fiskus nicht so über alle Zweifel erhaben wie Töpfer und Schwacke für PKWs, aber immerhin brauchbar. Und zweitens ist die Suche nach einem plausiblen und ggf. belegbaren Aufschlagsatz nicht banal.

Wenn es sich um keine dramatisch hohen Beträge handelt, kann es ggf. schon viel nützen, die Rituale einzuhalten und die Bewertung detailliert und einschließlich verwendeter Quellen nachvollziehbar zu dokumentieren. Wenn man jetzt noch nach der sicheren Seite rechnet und den Teilwert eher niedrig als hoch ansetzt, wird der Wertansatz im Zweifelsfall keinem Prüfer eigene Recherchen wert sein.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

was ich damit meinte das die Bücher ja einen VK Preis haben ist,das dieser sich ja am Markt orientiert.Zwar nicht vom ZVAB (bei dem die Preise über den Marktpreisen liegen)sondern bei Amazon,dem Marktplatz für gebrauchte Bücher.
ich danke Ihnen für Ihre ausführlichen Hinweise.

Liebe Grüße