Geänderter Steuerbescheid für 2004

Liebe Wissende,

in folgendem abstrakten Fall suche ich nach Lösung(en):

Im Jahr 2003 wird eine Beteiligungsgesellschaft aufgelöst. Alle Beteiligten erhalten nach den gültigen Steuerrichtlinien ihren Netto-Anteil ausgezahlt, der 2004 ordnungsgemäß versteuert wird.

2007 wird die (längst aufgelöste) Beteiligungsgesellschaft steuerlich geprüft und mit Hinweis auf inzwischen erfolgte geänderte Rechtsprechung des BFH die Besteuerung der Beteiligungen neu festgesetzt - was nach Einschätzung der Fachwelt zulässig und juristisch korrekt ist.

Auf Basis dieser „Neu-Besteuerung“ erhalten die ehemaligen Anteilseigner im Jahr 2010 rückwirkend geänderte Steuerbescheide für 2004, in denen nicht nur die Einkommensteuer für 2004 nachgefordert wird, sondern auch noch Zinsen daraus (ca. 20% der Steuernachforderung).

Kann man diese Forderung(en) erfolgversprechend abwehren?

Kann man diese Forderung(en) erfolgversprechend abwehren?

Nein, nicht wenn der Grundlagenbescheid schon rechtskräftig ist.

Hallo,

grundsätzlich nein.

Möglich wäre eventuell ein begründeter Einspruch, sofern noch nicht rechtskräftig, gegen den Feststellungsbescheid der Beteiligungsgesellschaft, welcher als Grundlagenbescheid für die Steuerfestsetzung der Beteiligten wirkt.

Die Zinsen müssen wohl oder übel bezahlt werden. Diese fallen automatisch durch Zeitablauf an.
Hätte sich durch den geänderten Bescheid eine Steuererstattung ergeben, so wäre derselbe Betrag als Guthabenzinsen berechnet worden, wogegen sich die Beteiligten sicher auch nicht gewehrt hätten.

Gruß
Lawrence