INFO SPEKULATIONSFRIST - URTEIL BUNDESFINANZHOF

Von: , Frage gestellt am Mo, 2. Apr 2001

siehe Rubrik Immobilien

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
    Re: INFO SPEKULATIONSFRIST - URTEIL BUNDESFINANZHO

    siehe Rubrik Immobilien
    hi christian,

    antworte nun aber im steuerforum. woher hast du die info? werde mal gleich zum bfh surfen... wäre ja toll die sache!

    mal sehen, was der gesetzgeber noch so verzapped.

    hat ja jetzt wieder eine auf die rübe bekommen vom BVerfG i.S. sozialversicherungsrecht ...

    bis dembald


    showbee

    • Antwort von nach einem Tag hilfreich
      Re^2: INFO SPEKULATIONSFRIST - URTEIL BUNDESFINANZ


      Hallo showbee,

      Quelle: Wirtschaftswoche Nr. 14/2001 Seite 216

      Christian

    • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
      Re^2: Unfug

      Hi Showbee,

      das ist das Aussetzungsverfahren, indem BFH es für "ernstlich zweifelhaft" hält.... siehe mein Posting unten.

      Also nix entschieden - nur AdV wegen "Zweifel" des BFH.

      MfG
      Undine

      • Antwort von nach einem Tag 2 hilfreich
        Re^3: Unfug

        hi,

        habe mir das auch schon fast gedacht, das das nur die nachricht ist, die bei mir schon am 16. märz in der zeitung stand (urteil vom 5.3.01) ...

        haette ja sein können ;)


        der showbee [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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