Hallo zusammen,
ich habe da mal eine allgemeine Frage (keine Bitte um um Rechtsberatung und verbindliche Auskunft, eine korrekte Antwort wäre trotzdem schön):
Angenommen jemand gibt sein Einzelunternehmen zum 30.6 (oder alternativ zum 1.7.) auf.
Bisher EÜR und umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Abgabe der USt-Voranmeldung vierteljährlich. Betriebseinnahmen und -ausgaben in 2011 jeweils ca. 100€(!). Anlagevermögen: 1 Notebook im Sammelpool 2009
Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung bei einer Betriebsaufgabe zu den obengenannten Terminen abgegeben werden? Schon vor den eigentlich üblichen Terminen (10.7./ 10.10.)? Wann muss die USt-Erklärung 2011 abgegeben werden? Auch schon zeitnah und nicht erst zum 31.5.2011? Geht eine vorzeitige Abgabe der USt-Erklärung 2011 (elektronisch über Elster) zeitnah überhaupt?
Auf welchem Formular wird eigentlich der Aufgabegewinn (der sich ja bei nur einem Notebook im Anlagevermögen in Grenzen halten dürfte) erklärt (Anlage G?) und wann ist die Erklärung fällig? Unabhängig von der eigentlichen Einkommensteuer-Erklärung?
Danke im Voraus für eure Antworten.
Gruß
voithian