Umsatzsteuer und Telekom in den 90ern

Von: , Frage gestellt am Mi, 6. Jun 2012
Hallo

Ich hätte da eine Wissensfrage. 1996 wurde die deutsche Telekom (unter anderem) umsatzsteuerpflichtig. Ich gehe also davon aus, dass bis dahin Telefonrechungen umsatzsteuerfrei waren. Im Rahmen der Monopolverwaltung machte das vorher auch keinen großen Unterschied, da das Geld sozusagen sowieso beim Staat landete.

Die Frage ist aber, wie das im Bereich Mobilfunk aussah. Mit Mannesmann-D2 war ja schon seit Anfang der 90er ein Konkurrent im Markt. Da dieser gesetzlich nicht von der Umsatzsteuer ausgenommen war, muss diese ganz normal in Rechnung gestellt worden sein.

Wäre T-Mobile dagegen befreit gewesen, so hätte das wiederum eine empfindliche Ungleichbehandlung bedeutet. Unternehmer können ja die Vorsteuer veranlagen, wodurch D2 relativ attraktiver gewesen wäre als T-Mobile.

Also war mobiltelefonieren stets Ust-pflichtig? Oder gab es diese Ungleichbehandlung?

lg.

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