Abrechnung einer Homepageerstellung

Hallo,

habe folgendes Problem:

Habe für ein Hotel eine Homepage erstellt, und soll dafür jetzt Geld bekommen. Die wollen das aber nicht privat zahlen, sondern das soll über das Hotel laufen. Das heißt, die wollen am liebsten eine Rechnung haben. Dies ist mir als Privatperson aber nicht möglich, oder?

Welche Möglichekeiten der Abrechnung habe ich sonst.

Ist es möglich (und rechtlich unbedenklich) dies einfach über die Fahrtkosten abzurechnen (meine Freundin arbeitet in diesem Hotel)?

Ciao, Knuddelhasi

Warum sollst du als Privatperson keine Rechnung ausstellen können?
Du kannst lediglich keine Umsatzsteuer ausweisen.

Oder bin ich da falsch informiert.

gruß Ivo

Hm, aber wenn ich was verkaufe, dann muß ich doch auch Umsatzsteuer zahlen, oder etwa nicht? Warum sonst zahlen denn Firmen Umsatzsteuer?

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Knuddelhasi,

also, Du kannst problemlos eine Rechnung erstellen. Aus Deiner Fragestellung vermute ich zunächst mal, daß Du kein Unternehmen angemeldet hast und dieses Erstellen der Homepage für Dich wohl das 1. Mal ist.
Folge, keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und dann schuldest Du dem Fiskus auch keine USt.
Gleichwohl ist zu prüfen, inwieweit Du die Einnahmen bei Deiner Einkommensteuererklärung angeben mußt.

Gruß
Egbert

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Knuddelhasi,

also, Du kannst problemlos eine Rechnung
erstellen. Aus Deiner Fragestellung
vermute ich zunächst mal, daß Du kein
Unternehmen angemeldet hast und dieses
Erstellen der Homepage für Dich wohl das

  1. Mal ist.
    Folge, keine Umsatzsteuer in Rechnung
    stellen und dann schuldest Du dem Fiskus
    auch keine USt.
    Gleichwohl ist zu prüfen, inwieweit Du
    die Einnahmen bei Deiner
    Einkommensteuererklärung angeben mußt.

Gruß
Egbert

Aber warum macht es denn dann nicht jeder so? Das kann doch nicht sein, oder?

Ciao, Knuddelhasi

Hallo nochmal,

habe jetzt aktuell ein wenig Zeitprobleme, wenn Du Lust hast, können wir uns ja hier so um 11.00 zum chat treffen.

Gruß
Egbert

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Wenn du das ganze als Gewerbe betreibst, also regelmäßig machst, dann musst du ein Gewerbe anmelden.
Dann wirst du Umsatzsteuerpflichtig. (Zumindest ab einer gewissen Höhe - darunter kannst du es dir raussuchen)

Schon allein deshalb macht das nicht jeder.
Dann kommt noch hinzu, dass die Mehrwersteuer nur ein durchlaufender Posten ist, den der Endkonsument letztendlich bezahlt. Denn die USt wird am Schluß einfach auf den Normalpreis „draufgeschlagen“.
Außerdem bist du als USt-Steuerpflichtiger auch Vorsteuerberechtigt.
Sprich du kannst die gezahlte USt vom Kauf deiner Büroeinrichtung (Computer, etc.) als VSt gegenrechnen.

Ivo

Hallo,
meines Wissens ist machbar:
Rechnung schreiben ohne Steuer auszuweisen.
Somit gibt es kein Stress mit Finanzamt
Vorsteuer etc…).
Mein Problem:
Wenn nun der Homepageersteller Angestellter
einer EDV Firma ist -
Ist das dann auch noch legitim ?
Wo ist hier die Grenze zur Schwarzarbeit ?
Rechnung immer im Rahmen der Einkommenssteuer angeben ?

Gruß Eggie

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