Abrechnung einer Homepageerstellung

Von: , Frage gestellt am Di, 16. Nov 1999

Hallo,

habe folgendes Problem:

Habe für ein Hotel eine Homepage erstellt, und soll dafür jetzt Geld bekommen. Die wollen das aber nicht privat zahlen, sondern das soll über das Hotel laufen. Das heißt, die wollen am liebsten eine Rechnung haben. Dies ist mir als Privatperson aber nicht möglich, oder?

Welche Möglichekeiten der Abrechnung habe ich sonst.

Ist es möglich (und rechtlich unbedenklich) dies einfach über die Fahrtkosten abzurechnen (meine Freundin arbeitet in diesem Hotel)?

Ciao, Knuddelhasi

7 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Minuten hilfreich
    Re: Abrechnung einer Homepageerstellung

    Warum sollst du als Privatperson keine Rechnung ausstellen können?
    Du kannst lediglich keine Umsatzsteuer ausweisen.

    Oder bin ich da falsch informiert.

    gruß Ivo

    • Antwort von nach einer Stunde hilfreich
      Re^2: Abrechnung einer Homepageerstellung

      Hm, aber wenn ich was verkaufe, dann muß ich doch auch Umsatzsteuer zahlen, oder etwa nicht? Warum sonst zahlen denn Firmen Umsatzsteuer? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
        Re^3: Abrechnung einer Homepageerstellung

        Knuddelhasi,

        also, Du kannst problemlos eine Rechnung erstellen. Aus Deiner Fragestellung vermute ich zunächst mal, daß Du kein Unternehmen angemeldet hast und dieses Erstellen der Homepage für Dich wohl das 1. Mal ist.
        Folge, keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und dann schuldest Du dem Fiskus auch keine USt.
        Gleichwohl ist zu prüfen, inwieweit Du die Einnahmen bei Deiner Einkommensteuererklärung angeben mußt.

        Gruß
        Egbert [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
          Re^4: Abrechnung einer Homepageerstellung

          Knuddelhasi,

          also, Du kannst problemlos eine Rechnung
          erstellen. Aus Deiner Fragestellung
          vermute ich zunächst mal, daß Du kein
          Unternehmen angemeldet hast und dieses
          Erstellen der Homepage für Dich wohl das
          1. Mal ist.
          Folge, keine Umsatzsteuer in Rechnung
          stellen und dann schuldest Du dem Fiskus
          auch keine USt.
          Gleichwohl ist zu prüfen, inwieweit Du
          die Einnahmen bei Deiner
          Einkommensteuererklärung angeben mußt.

          Gruß
          Egbert
          Aber warum macht es denn dann nicht jeder so? Das kann doch nicht sein, oder?

          Ciao, Knuddelhasi

          • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
            Re^5: Abrechnung einer Homepageerstellung

            Hallo nochmal,

            habe jetzt aktuell ein wenig Zeitprobleme, wenn Du Lust hast, können wir uns ja hier so um 11.00 zum chat treffen.

            Gruß
            Egbert [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

          • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
            Re^5: Abrechnung einer Homepageerstellung

            Wenn du das ganze als Gewerbe betreibst, also regelmäßig machst, dann musst du ein Gewerbe anmelden.
            Dann wirst du Umsatzsteuerpflichtig. (Zumindest ab einer gewissen Höhe - darunter kannst du es dir raussuchen)

            Schon allein deshalb macht das nicht jeder.
            Dann kommt noch hinzu, dass die Mehrwersteuer nur ein durchlaufender Posten ist, den der Endkonsument letztendlich bezahlt. Denn die USt wird am Schluß einfach auf den Normalpreis "draufgeschlagen".
            Außerdem bist du als USt-Steuerpflichtiger auch Vorsteuerberechtigt.
            Sprich du kannst die gezahlte USt vom Kauf deiner Büroeinrichtung (Computer, etc.) als VSt gegenrechnen.

            Ivo

  2. Antwort von nach 16 Tagen hilfreich
    Re: Abrechnung einer Homepageerstellung

    Hallo,
    meines Wissens ist machbar:
    Rechnung schreiben ohne Steuer auszuweisen.
    Somit gibt es kein Stress mit Finanzamt
    Vorsteuer etc..).
    Mein Problem:
    Wenn nun der Homepageersteller Angestellter
    einer EDV Firma ist -
    Ist das dann auch noch legitim ?
    Wo ist hier die Grenze zur Schwarzarbeit ?
    Rechnung immer im Rahmen der Einkommenssteuer angeben ?

    Gruß Eggie [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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