Kleinunternehmerregelung
Von: , Frage gestellt am Do, 18. Nov 1999
Hallo Leute,
ich bin Studentin und möchte als Nebenerwerb eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sprich habe auch ein Gewerbe angemeldet.
Natürlich liege ich unter der Grenze von 32500 DM Umsatz pro Jahr, falle also unter die Kleinunternehmerregelung und muß keine Umsatzsteuer zahlen, darf daher meinen Kunden natürlich auch keine berrechnen.
Ist das soweit richtig ?
Nun meine Frage:
Wenn ich die Kleinunternehmerregelung so annehme, darf ich dann auch keine (von mir gezahlte) Vorsteuer absetzen ? Oder geht das doch irgendwie ?
Was genau bedeutet es, wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte und zur Regelbesteuerung optiere ? Heißt das, ich mache ganz normal eine Umsatzsteuererklärung, bekomme auch eine Umsatzsteuer-ID usw., zahle Umsatzsteuer ?
Welche Vor- bzw. Nachteile hat das?
Vor allem interessiert mich, in welchen Fällen ich Vorsteuer geltend machen ("absetzen") kann (oder vesteht man unter "von der Steuer absetzen" nur etwas für das Gewerbe gekauftes in der Gewinn-Verlust-Rechnung geltend machen)?
Danke Gruß Nora
