ich bin Studentin und möchte als Nebenerwerb eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sprich habe auch ein Gewerbe angemeldet.
Natürlich liege ich unter der Grenze von 32500 DM Umsatz pro Jahr, falle also unter die Kleinunternehmerregelung und muß keine Umsatzsteuer zahlen, darf daher meinen Kunden natürlich auch keine berrechnen.
Ist das soweit richtig ?
Nun meine Frage:
Wenn ich die Kleinunternehmerregelung so annehme, darf ich dann auch keine (von mir gezahlte) Vorsteuer absetzen ? Oder geht das doch irgendwie ?
Was genau bedeutet es, wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte und zur Regelbesteuerung optiere ? Heißt das, ich mache ganz normal eine Umsatzsteuererklärung, bekomme auch eine Umsatzsteuer-ID usw., zahle Umsatzsteuer ?
Welche Vor- bzw. Nachteile hat das?
Vor allem interessiert mich, in welchen Fällen ich Vorsteuer geltend machen („absetzen“) kann (oder vesteht man unter „von der Steuer absetzen“ nur etwas für das Gewerbe gekauftes in der Gewinn-Verlust-Rechnung geltend machen)?
ich bin Studentin und möchte als
Nebenerwerb eine selbstständige Tätigkeit
ausüben, sprich habe auch ein Gewerbe
angemeldet.
Natürlich liege ich unter der Grenze von
32500 DM Umsatz pro Jahr, falle also
unter die Kleinunternehmerregelung und
muß keine Umsatzsteuer zahlen, darf daher
meinen Kunden natürlich auch keine
berrechnen.
Ist das soweit richtig ?
>> Genau so ist das!!!
Nun meine Frage:
Wenn ich die Kleinunternehmerregelung so
annehme, darf ich dann auch keine (von
mir gezahlte) Vorsteuer absetzen ? Oder
geht das doch irgendwie ?
>> Du darfst dann eben auch nicht die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen, dafür kannst du aber den Bruttobetrag der von dir gezahlten Rechnungen als Betriebsausgabe buchen
Was genau bedeutet es, wenn ich auf die
Kleinunternehmerregelung verzichte und
zur Regelbesteuerung optiere ? Heißt das,
ich mache ganz normal eine
Umsatzsteuererklärung, bekomme auch eine
Umsatzsteuer-ID usw., zahle Umsatzsteuer
>> Dann ist eben eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, genau richtig. Die Umsatzsteuer-ID braucht man nur dann, wenn man Umsätze mit Ländern ausübt, die auch in der EU sind, sonst nicht
?
Welche Vor- bzw. Nachteile hat das?
Vor allem interessiert mich, in welchen
Fällen ich Vorsteuer geltend machen
(„absetzen“) kann (oder vesteht man unter
„von der Steuer absetzen“ nur etwas für
das Gewerbe gekauftes in der
Gewinn-Verlust-Rechnung geltend machen)?