Kleinunternehmerregelung

Von: , Frage gestellt am Do, 18. Nov 1999

Hallo Leute,

ich bin Studentin und möchte als Nebenerwerb eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sprich habe auch ein Gewerbe angemeldet.
Natürlich liege ich unter der Grenze von 32500 DM Umsatz pro Jahr, falle also unter die Kleinunternehmerregelung und muß keine Umsatzsteuer zahlen, darf daher meinen Kunden natürlich auch keine berrechnen.
Ist das soweit richtig ?
Nun meine Frage:
Wenn ich die Kleinunternehmerregelung so annehme, darf ich dann auch keine (von mir gezahlte) Vorsteuer absetzen ? Oder geht das doch irgendwie ?
Was genau bedeutet es, wenn ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichte und zur Regelbesteuerung optiere ? Heißt das, ich mache ganz normal eine Umsatzsteuererklärung, bekomme auch eine Umsatzsteuer-ID usw., zahle Umsatzsteuer ?
Welche Vor- bzw. Nachteile hat das?
Vor allem interessiert mich, in welchen Fällen ich Vorsteuer geltend machen ("absetzen") kann (oder vesteht man unter "von der Steuer absetzen" nur etwas für das Gewerbe gekauftes in der Gewinn-Verlust-Rechnung geltend machen)?

Danke Gruß Nora

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Re: Kleinunternehmerregelung

    Hallo Leute,

    ich bin Studentin und möchte als
    Nebenerwerb eine selbstständige Tätigkeit
    ausüben, sprich habe auch ein Gewerbe
    angemeldet.
    Natürlich liege ich unter der Grenze von
    32500 DM Umsatz pro Jahr, falle also
    unter die Kleinunternehmerregelung und
    muß keine Umsatzsteuer zahlen, darf daher
    meinen Kunden natürlich auch keine
    berrechnen.
    Ist das soweit richtig ?
    >> Genau so ist das!!!! Nun meine Frage:
    Wenn ich die Kleinunternehmerregelung so
    annehme, darf ich dann auch keine (von
    mir gezahlte) Vorsteuer absetzen ? Oder
    geht das doch irgendwie ?
    >> Du darfst dann eben auch nicht die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt zurückbekommen, dafür kannst du aber den Bruttobetrag der von dir gezahlten Rechnungen als Betriebsausgabe buchen Was genau bedeutet es, wenn ich auf die
    Kleinunternehmerregelung verzichte und
    zur Regelbesteuerung optiere ? Heißt das,
    ich mache ganz normal eine
    Umsatzsteuererklärung, bekomme auch eine
    Umsatzsteuer-ID usw., zahle Umsatzsteuer
    >> Dann ist eben eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, genau richtig. Die Umsatzsteuer-ID braucht man nur dann, wenn man Umsätze mit Ländern ausübt, die auch in der EU sind, sonst nicht ?
    Welche Vor- bzw. Nachteile hat das?
    Vor allem interessiert mich, in welchen
    Fällen ich Vorsteuer geltend machen
    ("absetzen") kann (oder vesteht man unter
    "von der Steuer absetzen" nur etwas für
    das Gewerbe gekauftes in der
    Gewinn-Verlust-Rechnung geltend machen)?

    >> siehe oben!!

    Gruß
    Peter

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