umsatzsteuererklärung
(Autor: а ј е l а ѕ а u р е, Frage gestellt am Di, 10. Aug 1999)
hallo
was gehört eigentlich in eine umsatzsteuererklärung für freiberufler rein?
lieben dank
ajela
was gehört eigentlich in eine umsatzsteuererklärung für freiberufler rein?
lieben dank
ajela
Artikelbaum anzeigen
Re: umsatzsteuererklärung
(Autor: Ν е m о, Antwort nach 11 h, 7 Min)
Hallo!
Grundsätzlich ebenso wie beim Gewerbetreibenden die Entgelte für in Rechnung gestellte Leistungen (netto) als Umsatz (Erlöse 15%/16%/7% lt. Gewinn- und Verlustrechnung), sowie die von anderen Unternehmern in Rechnungen offen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer.
Besonderheiten gibt es für Kleinunternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht erreichen (praktisch gleiche Behandlung wie bei Privatperson), sowie bei Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten ("Ist"-Besteuerung §20UStG).
Da der Freiberufler seinen Gewinn durch Einnahmeüberschußrechnung berechnen darf, brauchen bei der Ist-Besteuerung nur die tatsächlich erhaltenen Umsätze in die Umsatzsteuererklärung eingetragen werden.
M.a.W.: Unter den großzügigen Jahresumsatz-Grenzen des §20UStG (ABL: 250TDM/ NBL: 2Mio.) kann die Umsatzsteuer durch einfachen Übertrag der Erlöse laut Einnahmeüberschußrechnung erklärt werden. Vorsteuer je nach Kontenrahmen bzw. Aufzeichnungen z. B. vom Konto #1576) übernehmen oder manuell zusammenrechnen lt. Belegen.
Im übrigen gelten dieselben Vorschriften für die Umsatzbesteuerung - beispielsweise Umsatzsteuerbefreiungen, die korrespondierend den Vorsteuerabzug ausschließen. Aber das zu zerpflücken, wäre hier unpassend.
Ciao!
Nemo
Grundsätzlich ebenso wie beim Gewerbetreibenden die Entgelte für in Rechnung gestellte Leistungen (netto) als Umsatz (Erlöse 15%/16%/7% lt. Gewinn- und Verlustrechnung), sowie die von anderen Unternehmern in Rechnungen offen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer.
Besonderheiten gibt es für Kleinunternehmer, die bestimmte Umsatzgrenzen nicht erreichen (praktisch gleiche Behandlung wie bei Privatperson), sowie bei Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten ("Ist"-Besteuerung §20UStG).
Da der Freiberufler seinen Gewinn durch Einnahmeüberschußrechnung berechnen darf, brauchen bei der Ist-Besteuerung nur die tatsächlich erhaltenen Umsätze in die Umsatzsteuererklärung eingetragen werden.
M.a.W.: Unter den großzügigen Jahresumsatz-Grenzen des §20UStG (ABL: 250TDM/ NBL: 2Mio.) kann die Umsatzsteuer durch einfachen Übertrag der Erlöse laut Einnahmeüberschußrechnung erklärt werden. Vorsteuer je nach Kontenrahmen bzw. Aufzeichnungen z. B. vom Konto #1576) übernehmen oder manuell zusammenrechnen lt. Belegen.
Im übrigen gelten dieselben Vorschriften für die Umsatzbesteuerung - beispielsweise Umsatzsteuerbefreiungen, die korrespondierend den Vorsteuerabzug ausschließen. Aber das zu zerpflücken, wäre hier unpassend.
Ciao!
Nemo
Re^2: umsatzsteuererklärung
(Autor: Ѕ ү l v і ο, Antwort nach 13 h, 23 Min)
Bitte leite mir keine Mails von heike weiter.
Danke
Danke
Du kannst auf diesen Artikel nicht antworten.
Dieser Artikelbaum ist im Archiv des Experten-Forums von wer-weiss-was zum Thema "Steuern" archiviert. Es handelt sich um keine aktuelle Diskussion, daher kann auf die Artikel nicht mehr geantwortet werden.
Folgende Artikel könnten Dich auch interessieren:
Umsatzsteuererklärung[USt] Anlage UR
Umsatzsteuererklärung?!
Zahlungen ohne Mehrwertsteuerausweis
Mehrwertsteuer beim PKW Verkauf
Umsatzsteuer Ebay Rechnung
Umsatzsteuererklärung
steuerfreie Entnahme Unternehmer
Umsatzsteuererklärung und Einkommensteuererklärung
Nochmal zusammenfassende Meldung
einkünfte aus selbstständigkeit
umsatzsteuererklärung nachträglich ändern?
vorheriger Artikelbaum
(Werbungskostenpauschbetrag V & V)
(Lohnszeuer im öff. Dienst)
nächster Artikelbaum















