Steuerprüfung/Betriebsprüfung

Hallo Experten,
ist eine Steuer- (z.B. EKSt.) oder Betriebsprüfung nur dann zu erwarten, wenn die Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, oder auch wenn normale Bescheide ergehen (oder geänderte Bescheide mit dem Vermerk -Nachprüfungsvorbehalt aufgehoben-) ?.
Gruß HTH

Hi,
auch bei Bescheiden ohne den Vorbehalt der Nachprüfung ist eine Betriebsprüfung möglich. Die Aufhebung des Vorbehalts ist wiederum das Ergebnis einer Prüfung, so daß diese Zeiträume und Steuerarten nicht noch einmal geprüft werden.
DD

Hallo DD
das verstehe ich jetzt nicht ganz. Ich hatte auch schon Bescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, nach einiger Zeit kam dann ein Bescheid, in dem der Vorbehalt aufgehoben wurde - aber eine Prüfung war nicht bei mir.
Gruß Heinz

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