Nachzahlung von Umsatzsteuer als Gewerbetreibender

Hallo,
meine Frau betreibt ein Gewerbe im elektrotechn. Bereich und hat die Umsatzsteuerpflicht gewählt. Für 1998 hatte sie 300 DM Umsatzsteuer mehr eingenommen als bezahlt, so dass sie diesen Betrag in 1999 nachzahlen musste.

Frage: Diese 300DM werden für 1999 in der Einnahmen-/Überschussrechnung als Ausgabe verbucht, da sie erst in 1999 bezahlt worden sind. Aber dieser Betrag wird doch nicht als Vorsteuer angegeben, der die evtl. für 1999 nachzuzahlende Umsatzsteuer um 300DM mindert, oder?

MfG
Werner A.

Stimmt!
Hier muß man differenzieren:
a) Umsatzsteuererklärung: Eingenommene USt abzgl. bezahlte USt = zu zahlende (oder zu erstattene) USt
b) In der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG vergleicht man wird eingenommene Ust als Einnahme gebucht, bezahlte USt als Ausgabe. Dies gilt nicht, wenn man bilanzieren muß!!!

Gruß
Peter

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Also, das heisst aber nicht, dass ich die in 2000 nachzuzahlende USt für 1999 (300 DM) in 2000 als bezahlte USt in der USt-Erklärung für 2000 angebe, oder?

MfG
Werner

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