Haus! Umzug! Steuern?

Hallo WWW’ler,
ich habe mir vor einigen Monaten zusammen mit meiner Lebensgefährtin ein Haus gekauft (je 1/2 Eigentum). Für mich bedeutete der Umzug von meiner Mietwohnung in das Haus eine Verkürzung der Fahrtstrecke zum Arbeitsplatz um ca. die Hälfte auf etwa 25 km. Wir haben EHZ beantragt (Neubau) und auch bekommen (je 2.500). Mich interessiert jetz, ob (wenn ja, was und wie) ich Kosten, die mit dem Umzug zusammenhängen (Umzugskosten, Fahrtkosten, E-Herd, Gardinen, … ???) steuerlich absetzen kann?

Vielen Dank und Gruß
Andreas

Da sich die Fahrzeit zur Arbeit wesentlich verkürzt hat kannst den Umzug steuerlich geltend machen. Du besitzt ein Eigenheim, dann wirst du sicherlich auch einen Steuerberater haben. Sammel alle Belege die zum Umzug gehören. Schreibe alle Fahrten auf, die du wegen dem Umzug unternommen hast und lege dann alles deinem Steuerberater vor.
Für den Fall, dass du deine Steuererklärung selber machen willst, besorg dir eine Software, die dir die Arbeit abnimmt.
Ich selber benutze seit Jahren das WISO-Sparbuch, welches für den Laien sehr leicht zu bedienen ist. Es kostet im Abo nur 54,90.

Eine genaue Aufschlüsselung würde hier den Rahmen sprengen. Wenn du willst kann ich dir einige Hinweise zu Umzugskosten per Mail zu schicken.

Viel Erfolg

Gruß

Armin

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Hallo Armin,

ich weiß nicht, ob du so einfach behaupten kannst, dass die umzugskosten als werbungskosten anzuerkennen sind. meinem kenntnisstand nach geht das erst, wenn sich die fahrzeit um eine (!) stunde verkürzt.

Gruß
Peter

Hallo Peter,
klar, du hast recht. Das Entscheidende in diesem Fall scheint wirklich die 1-Stunden-Regel zu sein. Da war ich wohl etwas voreilig und habe nur ins EStG geschaut.
Ich vermute diese Regelung wurde in den EStR festgeschrieben. Leider liegen diese mir nicht vor, und ich finde auch keine Link im Netz der die Richtlinien enthält.

Danke für den Tipp.

Gruß

Armin

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Hallo Andreas,

wie du sicher schon gelesen hast lag ich mit meinem letzten Tipp etwas daneben.

Brauchst aber nicht traurig zu sein, denn in den Steuergesetzen gibt es meistens doch noch eine Lücke.

Erst einmal zur zutreffenden Regel: (Quelle: http://www.steuerthek.de/index_steuerthek.html)
Voraussetzungen
Kosten, die durch einen beruflich veranlassten Umzug entstanden sind, können als Werbungskosten abgezogen werden. Eine berufliche Veranlassung liegt vor,

  1. wenn durch ihn die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wird; das ist anzunehmen, wenn sich die Dauer der täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde ermäßigt, …

Im letzten Teilsatz liegt deine Chance. Also, wenn du für jede Fahrt jetzt eine halbe Stunde weniger brauchst, dann hast du es bereits geschafft.
Das müsste bei 25 km im Berufsverkehr zeitweise zu schaffen sein.

Abzugsfähige Kosten
Als Kosten werden von der Finanzverwaltung die tatsächlichen Kosten bis zu der Höhe anerkannt, wie sie nach dem Bundesumzugskostengesetz für Bundesbeamte gezahlt würden. Auf das hiervon abweichende BFH-Urteil vom 1.12.1993 (BStBl. II 1994, 323) wird hingewiesen. Im einzelnen sind folgende Kosten abzugsfähig:

Transportkosten für die Wohnungseinrichtung,

Reisekosten für Fahrten unmittelbar im Zusammenhang mit dem Umzug, zum Suchen und Besichtigen der Wohnungen und für eine zusätzliche Fahrt an den neuen Wohnort zur Vorbereitung des Umzugs,

Mietzahlungen für die bisherige Wohnung, solange sie nach dem Umzug noch für eine Übergangszeit leersteht, wenn für dieselbe Zeit Miete für die neue Wohnung gezahlt werden musste; abweichend von der in den Lohnsteuer-Richtlinien übernommenen beamtenrechtlichen Regelung, wonach die zusätzlichen Mietzahlungen längstens für 6 Monate ersetzt werden, sind nach einem neuen Urteil des BFH vom 1.12.1993 (BStBl II 1994, 323) die Mietzahlungen ohne zeitliche Beschränkung abzugsfähig;

Mietzahlungen für die neue Wohnung für die Zeit, in der die neue Wohnung noch nicht benutzt werden konnte, wenn für dieselbe Zeit Miete für die bisherige Wohnung gezahlt werden musste; auch hier gilt nach dem neuen Urteil des BFH vom 1.12.1993 (BStBl II 1994, 323) die umzugskostenrechtliche Höchstdauer von 3 Monaten, die von den Lohnsteuer-Richtlinien entsprechend übernommen wurde, nicht; die Mietzahlungen sind daher - abweichend von den LStR - ohne zeitliche Beschränkung abzugsfähig;

Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung (gilt nicht bei Grundstückskauf),
Kosten für Kochherd bis 450 DM sowie (nur bei Mietwohnungen) für Öfen bis 320 DM für jedes Zimmer, wenn die Neuanschaffung erforderlich war,

tatsächliche Kosten für durch den Umzug bedingten Nachhilfeunterricht der Kinder, und zwar bis zu 20 % des bei Beendigung des Umzugs maßgebenden Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 12 in voller Höhe, die darüber hinausgehenden Aufwendungen zu 3/4, höchstens bis zu weiteren 20 % des Endgrundgehaltes nach A 12. Der Höchstbetrag beläuft sich 1996 auf 2030 DM.

Für sonstige Umzugskosten können pauschal ohne Nachweis die folgenden Beträge angesetzt werden:
für Verheiratete 1.907 DM
für Ledige 953 DM
je Kind 420 DM
Wenn du genaueres brauchst, kann ich dir auch noch was einscannen.
Viel Erfolg

Armin

Hallo Zusammen,

zu beachten ist aber auch der Nachweis für die berufliche Veranlassung des Umzug.
Die Formulierung der Frage klingt mehr nach einer ersten gemeinsamen Wohnung der Lebenspartner. Dies und die Tatsache des Umzugs von einer Mietwohnung in Wohneigentum legt eine private Veranlassung sehr nahe.
Damit kommen wir zu „Mischaufwendungen“, die weder als WK noch als BA abzugsfähig wären.

MfG
Undine

Hallo Undine,

die berufliche Veranlassung des Umzuges ist aus der Verkürzung der Wegezeiten gegeben. Wenn er das so in der Steuererklärung angibt, dann dürfte es keine Schwierigkeiten geben. Das er mit seiner Lebensgefährtin zusammen zieht dürfte nicht Sache des Finanzamtes sein. Außerdem steht außer Frage, dass er durch die Verkürzung des Weges zur Arbeit seine berufliche Position stärkt. Was meines erachtens den Sinn von Werbungskosten ausmacht.

Ich denke er sollte es auf jeden Fall probieren, denn verlieren kann er dabei nichts. Oder???

Gruß

Armin

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Vielen Dank für Eure Tipps (o. T.)