jetzt ist es amtlich:
(Autor: R a i m u n d B r е n d l е, Frage gestellt am Mi, 13. Nov 2002)
Wechsel zur privaten Krankenversicherung erschwert
Nun ist es amtlich: Die "Kostenstopp-Gesetze" von Bundesministerin fuer Gesundheit und Soziales, Ulla Schmidt, haben den Bundestag passiert. Damit wird der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2003 erheblich erschwert. Arbeitnehmer koennen ab dem 1. Januar 2003 erst ab
einem Bruttoeinkommen von 3.825 Euro im Monat bzw. 45.900 Euro jaehrlich von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Bisher lag diese Versicherungspflichtgrenze bei einem Einkommen von 3.375 Euro monatlich bzw. 40.500 Euro. Gleichzeitig wird die
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von derzeit 4.500 monatlich bzw. 54.000 Euro jaehrlich (3.750 monatlich bzw. 45.000 Euro jaehrlich in den neuen Laendern) auf 5.100 Euro monatlich bzw. 61.200 Euro jaehrlich (4.250 Euro monatlich bzw. 51.000 jaehrlich in den
neuen Laendern) angehoben.
Die ausfuehrliche Meldung gibt es unter http://www.versicherungsmagazin.de oder unter http://www.bmgesundheit.de/inhalte-fr...
Damit geht die BRD einen Schritt weiter in den Konkurs.
Lohnnebenkosten steigen, der Arbeitsplatz wird also teuerer. Ein Grund mehr für Firmen, ins Ausland abzuwandern. Der nicht dort hin kann, der erhöht die Preise. Die Inflation wird angekjurbel.
Das Ergebnis?
Grüße
Raimund
[MOD] Teile des Artikels wurden entfernt. Marco
Nun ist es amtlich: Die "Kostenstopp-Gesetze" von Bundesministerin fuer Gesundheit und Soziales, Ulla Schmidt, haben den Bundestag passiert. Damit wird der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2003 erheblich erschwert. Arbeitnehmer koennen ab dem 1. Januar 2003 erst ab
einem Bruttoeinkommen von 3.825 Euro im Monat bzw. 45.900 Euro jaehrlich von einer gesetzlichen Krankenversicherung zu einem privaten Krankenversicherer wechseln. Bisher lag diese Versicherungspflichtgrenze bei einem Einkommen von 3.375 Euro monatlich bzw. 40.500 Euro. Gleichzeitig wird die
Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung von derzeit 4.500 monatlich bzw. 54.000 Euro jaehrlich (3.750 monatlich bzw. 45.000 Euro jaehrlich in den neuen Laendern) auf 5.100 Euro monatlich bzw. 61.200 Euro jaehrlich (4.250 Euro monatlich bzw. 51.000 jaehrlich in den
neuen Laendern) angehoben.
Die ausfuehrliche Meldung gibt es unter http://www.versicherungsmagazin.de oder unter http://www.bmgesundheit.de/inhalte-fr...
Damit geht die BRD einen Schritt weiter in den Konkurs.
Lohnnebenkosten steigen, der Arbeitsplatz wird also teuerer. Ein Grund mehr für Firmen, ins Ausland abzuwandern. Der nicht dort hin kann, der erhöht die Preise. Die Inflation wird angekjurbel.
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