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Vertragsfreiheit



Hallo Werner,

nochmal gerne zur Wiederholung: Bei einem Versicherungsvertrag herrscht Vertragsfreiheit und wo ein Angebot da auch ein Käufer. Das ist das Gesetz des Marktes.
na gut, wenn das weiter Schule macht, dann gibt es bald auch
die Super-billig-Tarife, die es verbieten, zu bestimmten
Tages/Nachtzeiten zu fahren (weil sich da statistisch die
meisten Unfälle ereignen); die es verbieten, durch bestimmte
Großstädte oder über bestimmte Straßen zu fahren, weil sie so
unfallträchtig sind, etc.
Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt...
Klasse. Das braucht der deutsche Autofahrer :-(
Du musst es doch nicht annehmen. Es gibt genauso Gesellschaften, die sagen: Mir egal, wo das Auto steht, wieviel km du im Jahr fährst und wer überhaupt damit fährt. Hauptsache Führerschein und gültig.

Du bekommst halt nur Nachlass für gewisse Dinge und ein Nachlass macht nur dann Sinn, wenn er kontrollierbar und messbar ist.

Gruß
Marco
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