Tipps zu Kfz-Versicherung: Alleinfahrer-Fremdfahrer
Von: , Frage gestellt am Mi, 13. Nov 2002
Wenn ich bei der Autoversicherung angebe, dass ich allein das Auto fahre, und in einem Notfall (beispielsweise ich bin krank geworden und muss von der Arbeit nach Hause) wird das Auto EINMALIG von einem Fremden (Kollegen) gefahren? Erlischt da der Versicherungsschutz?
Hintergrund:
Ich verstehe nicht, wie man überhaupt vereinbaren kann, dass ausschließlich der Versicherungsnehmer das Auto fahren darf. Man weiß doch nie, was in einem Notfall auf einen zukommen kann, wenn man krank ist und ggf. mal im eigenen Auto von einem Fremden gefahren werden muss (s.o.).
Und: Was ist eigentlich ein Notfall? Auch wenn ich zuviel Alkohol getrunken habe und ein Freund mich in meinem Auto EINMALIG nach Haus fährt?
MfG
Werner
