Tipps zu Kfz-Versicherung: Alleinfahrer-Fremdfahrer

Von: , Frage gestellt am Mi, 13. Nov 2002

Wenn ich bei der Autoversicherung angebe, dass ich allein das Auto fahre, und in einem Notfall (beispielsweise ich bin krank geworden und muss von der Arbeit nach Hause) wird das Auto EINMALIG von einem Fremden (Kollegen) gefahren? Erlischt da der Versicherungsschutz?

Hintergrund:
Ich verstehe nicht, wie man überhaupt vereinbaren kann, dass ausschließlich der Versicherungsnehmer das Auto fahren darf. Man weiß doch nie, was in einem Notfall auf einen zukommen kann, wenn man krank ist und ggf. mal im eigenen Auto von einem Fremden gefahren werden muss (s.o.).
Und: Was ist eigentlich ein Notfall? Auch wenn ich zuviel Alkohol getrunken habe und ein Freund mich in meinem Auto EINMALIG nach Haus fährt?

MfG
Werner

10 Antworten zu dieser Frage

            • Antwort von nach 5 Tagen 0 hilfreich
              Vertragsfreiheit

              Hallo Werner,

              nochmal gerne zur Wiederholung: Bei einem Versicherungsvertrag herrscht Vertragsfreiheit und wo ein Angebot da auch ein Käufer. Das ist das Gesetz des Marktes. na gut, wenn das weiter Schule macht, dann gibt es bald auch
              die Super-billig-Tarife, die es verbieten, zu bestimmten
              Tages/Nachtzeiten zu fahren (weil sich da statistisch die
              meisten Unfälle ereignen); die es verbieten, durch bestimmte
              Großstädte oder über bestimmte Straßen zu fahren, weil sie so
              unfallträchtig sind, etc.
              Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt...
              Klasse. Das braucht der deutsche Autofahrer :-(
              Du musst es doch nicht annehmen. Es gibt genauso Gesellschaften, die sagen: Mir egal, wo das Auto steht, wieviel km du im Jahr fährst und wer überhaupt damit fährt. Hauptsache Führerschein und gültig.

              Du bekommst halt nur Nachlass für gewisse Dinge und ein Nachlass macht nur dann Sinn, wenn er kontrollierbar und messbar ist.

              Gruß
              Marco



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