Abgeschlossenheit einer Wohnung
Von: , Frage gestellt am Di, 26. Nov 2002
Hallo Versicherungsexperten,
folgender Fall: eine Eigentumswohnung im EG hat einen großen Balkon. Dieser Balkon ist laut Teilungserklärung aber nicht Teil der Wohnung sondern Sondernutzungsrecht. Jetzt wurde dieser Balkon durch einen Wintergarten geschlossen.
Frage: wie sieht die Sache in Punkte Hausratversicherung aus, wenn der Wohnungseigentümer die bisherige Balkontür, die also den Wintergarten von der eigentlichen Wohung trennt, durch eine nichtverschließbare Glastür ersetzt oder die Balkontür einfach bei Abwesenheit offen lässt? (Wintergarten natürlich in beiden Fällen geschlossen). Was passiert, wenn ein Einbrecher jetzt ausgerechnet diesen Weg nehmen würde um ins Haus zu kommen? Würde die Versicherung eine Leistung ablehnen wegen grober Fahrlässigkeit? Wobei der Wintergarten dieselben Fenster hat wie der Rest der Wohnung, also nicht "einladender" ist.
Die Fläche des Balkons wurde übrigens bei Abschluß der Versicherung mit eingerechnet, allerdings nicht explizit als solche benannt.
Gruß
Stefan
