Tipps zu Versicherung will nicht voll haften!

Von: , Frage gestellt am Mo, 17. Apr 2000

Hallo,

ich habe da ein kleines Problem:

Am Donnerstag den 23. März hatte ich einen Verkehrsunfall. Ein junger Mann fuhr mir in meinen Fiat Punto (97er Modell).
Er drängte mich ab und fuhr noch auf den vorausfahrende Wagen auf.
Meine Beifahrerseite war lädiert, Achse und Lenkung hatten auch einen Schaden. Die Schuldfrage war auch schnell geklärt. Die Versicherung übernahm die Kosten der Reparatur. Die Reparatur übernahm ein
Fiatvertragshändler mit dazugehöriger Werkstatt. Da mein Wagen nicht mehr verkehrssicher war, wurde mir ein Leihwagen (Fiat Punto 99er Modell)zur Verfügung gestellt. Der Fiathändler arbeitet mit einer Autovermietung zusammen, so das ich mein Fahrzeug dort ließ und ein Leihwagen mitnahm. Der Sachverständige bezifferte den Schaden auf 4.300,--DM und eine Reparaturzeit von 5 Tagen.

Nun beginnt mein Problem. Donnerstags war der Unfall. Der Sachverständige begutachtete den Wagen am Freitag. Die Reparatur begann somit am Montag. Da Teile bestellt werden mußten verzögerte sich die Reparatur, so das ich den Wagen nicht Freitags (5 Tage nach Reparaturbeginn) sondern erst am Montag zurück bekam.

Der Leihwagen wurde von mir am gleichen Tag wieder zurückgegeben. So weit ist alles noch OK.
Am vergangen Freitag bekam ich Post von der gegnerischen Versicherung. Man hat die Reparaturkosten des Fiathändler ausgeglichen und der Autovermietung einen bestimmten Betrag für den Leihwagen erstattet.
Die Kosten wurde nur bis Freitag übernommen weil der Sachverständige in seine Gutachten nur diese 5 Tage als Reparaturzeit angab.
Samstags bekam ich nun Post von der Autovermietung in der stand, ich solle doch 400,--DM für die Restzeit /- kosten bezahlen.

Klar, damit bin ich nicht einverstanden. Jemand fährt mir ins Auto.
Ich habe nur Ärger und Laufereien und nun soll ich auch noch dafür Geld bezahlen.
Was soll denn der Scheiß?

Was kann ich dagegen unternehmen? Dummerweise bin ich nicht im
Autorechtschutz (wie z.B. ADAC), sonst würde ich eine Anwalt damit beauftragen. Übernimmt auch eine "normale" Rechtschutzversicherung solche Fälle? Was kann ich überhaupt machen?

Ich für jeden Tip dankbar.

Viele Dank für die Mühe.

Frank

12 Antworten zu dieser Frage

            • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
              ..mit anderen Worten,


              scheint es am besten zu sein, immer sofort einen Anwalt einzuschalten und den alles machen zu lassen. Es ist zwar fuer die Versicherung die teuerste Leosung, aber wenn man die Regulierungspraxis mancher Versicherung betrachtet, und den Mehr-Aerger, den die Sache so mitbringt, unausweichlich.

              Seit ich das erstemal einen Verkehrunfall hatte, weiss ich, dass man (wenn manns selbst macht) etwas mehr von der gegnerischen Versicherung fordern muss, als einem zusteht. Erst dann kann der Sachbearbeiter ein bischen streichen (!), steht in der Versicherung gut da, und man bekommt letztendlich, was man bei 'normaler' regulierung sowieso erhalten haette. \

              Fordert man den normalen Betrag (wie hier geschehen..), streicht der Sachbearbeiter auch (davon haengt ja offensichtlich sein Wohl ab) und der Aerger faengt an.

              gruss
              wl

            • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
              Re: ..mit anderen Worten,

              scheint es am besten zu sein, immer
              sofort einen Anwalt einzuschalten und den
              alles machen zu lassen.
              Das würde ich auch so sehen, vorrausgesetzt die Schadnehöhe überschreitet Bagatellwerte. Seit ich das erstemal einen Verkehrunfall
              hatte, weiss ich, dass man (wenn manns
              selbst macht) etwas mehr von der
              gegnerischen Versicherung fordern muss,
              als einem zusteht. Erst dann kann der
              Sachbearbeiter ein bischen streichen (!),
              steht in der Versicherung gut da, und man
              bekommt letztendlich, was man bei
              'normaler' regulierung sowieso erhalten
              haette. \

              Fordert man den normalen Betrag (wie hier
              geschehen..), streicht der Sachbearbeiter
              auch (davon haengt ja offensichtlich sein
              Wohl ab) und der Aerger faengt an.

              gruss
              wl
              Ich hatte auch mal einen unverschuldeten Unfall ohne Anwalt reguliert. Der
              Sachverständige war von der Versicherung (Allianz) in dem dortigen
              Schadenzentrum. Reguliert würde äußerst großzügig und schnell.

              Ein weiteres. Mittlerweile dürfte sich auch allgemein herumgesprochen haben daß praktisch alle Versicherungen in der KFZ-Haftpflicht Verluste machen. Das liegt natürlich auch an der Regulierung.
              Beispiel: mein letzter Unfall.
              Ich stand seit einigen Sekunden vor einer roten Ampel, als mir jemand mit ca. 20 km/h auffuhr. Er hatte gepennt. Ich hatte den Fuß von der Bremse, bin also meinem Vordermann auch noch leicht aufgefahren. Eigentlich keine große Sache. Kosten:
              Reparatur: 11000,-
              Sachverständiger: 1200,-
              Anwalt: 1500,-
              Nutzungsausfall: 2800,-
              Wertminderung: 1500,-
              alles ca. Werte.
              Summe: 18000,-
              Mein Vordermann:
              Reparatur: 4000,-
              Sachverständiger: 700,-
              Anwalt: 800,-
              Nutzungsausfall/Leihwagen: 1500,-
              Wertminderung: 1000,-
              Summe: 8500,- (ungefähr)
              Gesamtschaden: 26500,-
              Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt: ca 1500,-
              Kosten für die Versicherung: 25000,-

              Und so werden die meisten Unfälle reguliert. Das ginge auch preiswerter. Und letzlich zahlen wir alle es ja über die Prämien.

              Max

            • Antwort von nach 23 Tagen hilfreich
              Re^2: ..mit anderen Worten,

              Hallo zusammen,

              ich arbeite selbst in der Schadenregulierung.
              Der Geschilerte Fall ist doch wohl eindeutig: der Versicherer zahlt die Dauer gemäß Gutachten. In den meisten Reparaturrechnungen steht nämlich keine Reparaturdauer drin.
              Normalerweise fragt jetzt der Vermieter den Versicherer und der VErsicherer fragt dann die Werkstatt.
              eigentlich solltest Du davon nix mitbekommen.
              Hier hat also entweder Dein Vermieter gepennt oder der Versicherer hat zu wenig zu tunund will sich beschäftigen.

              Bei der geringen Zeitdifferenz steht der Betrag Dir 100%ig zu!!!

              Gruß
              Florian



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