Wasserrohrbuch über uns

Von: , Frage gestellt am Mo, 29. Mai 2000

Hi!

Durch zwei Lecks in den Wasserrohren in der Wohnung über uns haben wir jetzt tolle Wassermuster an den Wänden :-(
Im Bad schimmelt es sogar schon. Desweiteren ist das Wohnzimmer in einer Ecke und die Küche an einer Wand fleckig. Der Schaden oben ist behoben.
Wer zahlt da jetzt unsere Renovierung?
Hausarat? Private Haftpflicht oder Gebäudeversicherung können wir anbieten ;-)
Wenn die was zahlen, was zahlen die denn? Ich kann ja schlecht im Wohnzimmer nur eine Ecke neu tapezieren - sieht dann ja noch blöder aus als jetzt.
Zahlen die nur nach Vorlage der Rechnung?

Bye, Vanessa *zahlüberhaupteiner??*

6 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden hilfreich
    Re: Wasserrohrbuch über uns

    Hallo!
    Die Schäden am Gebäude zahlt die Gebäudeversicherung - hier muß aber eine Leitungswasserversicherung enthalten sein.
    Die Gebäudeversicherung läuft üblicherweise über den Eigentümer oder die WEG und die Hausverwaltung.

    Schäden an Eurem Hausrat übernimmt die Hausratversicherung - hier ist automatisch die Leitungswasserversicherung enthalten.

    Für die Regulierung der Schäden am besten
    bei den Versicherungen einen Sachverständigen=Regulierer anfordern, der dann gleich vor Ort die Schadenhöhe feststellen wird - es kann dann schon das ganze Wohnzimmer tapeziert werden!

    Viele Grüße
    Heinz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 22 Stunden hilfreich
      Re^2: Wasserrohrbuch über uns

      Hallo! Die Schäden am Gebäude zahlt die
      Gebäudeversicherung - hier muß aber eine
      Leitungswasserversicherung enthalten
      sein.
      Das sehe ich schon kommen - das haben die sich hier bestimmt gespart ;-) Schäden an Eurem Hausrat übernimmt die
      Hausratversicherung - hier ist
      automatisch die
      Leitungswasserversicherung enthalten.
      Zählen die Tapeten auch schon zum Hausrat?

      Danke! Vanessa

      • Antwort von nach 23 Stunden hilfreich
        Re^3: Wasserrohrbuch über uns

        Hallo Vanessa, Die Schäden am Gebäude zahlt die
        Gebäudeversicherung - hier muß aber eine
        Leitungswasserversicherung enthalten
        sein.
        Das sehe ich schon kommen - das haben die
        sich hier bestimmt gespart ;-)
        Wenn Du Mieter bist braucht Dich das nicht zu interessieren. Der Eigentümer muß für die Beseitigung der Schäden sorgen. Ob er die Kosten von der Versicherung ersetzt bekommt ist sein Problem. Schäden an Eurem Hausrat übernimmt die
        Hausratversicherung - hier ist
        automatisch die
        Leitungswasserversicherung enthalten.
        Zählen die Tapeten auch schon zum
        Hausrat?
        Da bin ich im Moment überfragt. Einfach bei der Hausratversicherung nachfragen.
        Entweder gehören sie zum Hausrat oder zum Gebaüde. Eine dritte Möglichkeit gibt es eigentlich nicht. Im ersteren Fall zahlt die Hausrat, im zweiten der Eigentümer (siehe oben).

        Übrigens, falls der Eigentümer die Reperatur verschleppt besteht die Möglichkeit der Mietminderung. Vorher Frist setzen.

        Gruß
        Werner

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Wasserrohrbuch über uns

          Hallo Vanessa,
          die Tapetenschäden sind ein klassischer Fall der Doppelversicherung.
          Ist der Schaden höher als 500 DM, dann reguliert im Außenverhältnis dein Hausratversicherer den Schaden, im Innenverhältnis holt er sich die Hälfte des Schadens vom Vermieter/ oder dessen Wohngebäudeversicherung zurück. Sonst zahlt dein Hausratversicherer alleine den Schaden.
          Das sind sog. Dekoschäden. Nachzulesen in §2.h. der Verbundenen Hausratbedingungen.

          Dein Hausrat zahl deine Hausratversicherung. Und sonst hattest du ja keinen Schaden.

          Bye
          Marco

        • Antwort von nach einem Tag hilfreich
          Re^4: Wasserrohrbuch über uns

          Hi! Wenn Du Mieter bist braucht Dich das
          nicht zu interessieren. Der Eigentümer
          muß für die Beseitigung der Schäden
          sorgen. Ob er die Kosten von der
          Versicherung ersetzt bekommt ist sein
          Problem.
          Jaaaa... der Eigentümer ist mein Vater ;-) Übrigens, falls der Eigentümer die
          Reperatur verschleppt besteht die
          Möglichkeit der Mietminderung. Vorher
          Frist setzen.
          Naja... *lach*

          Danke! Vanessa

  2. Antwort von nach 16 Tagen hilfreich
    Re: Wasserrohrbuch über uns

    Hi!

    Durch zwei Lecks in den Wasserrohren in der Wohnung über uns
    haben wir jetzt tolle Wassermuster an den Wänden :-(
    Im Bad schimmelt es sogar schon. Desweiteren ist das
    Wohnzimmer in einer Ecke und die Küche an einer Wand fleckig.
    Der Schaden oben ist behoben.
    Wer zahlt da jetzt unsere Renovierung?
    Hausrat? Private Haftpflicht oder Gebäudeversicherung können
    wir anbieten ;-)
    Hast Du eine eigene Wohnung im Haus, oder wohnst Du bei Deinen Eltern ?

    1. eigene Wohnung im Haus der Eltern

    Den Schaden an Deinem eigenen Hausrat zahlt die Haftpflicht Deines Vaters, vorausgesetzt er hat Deine Wohnung in der Haftpflicht mitversichert. Aber Vorsicht, die Haftpflicht zahlt nur den Zeitwert und nicht den Neuwert an Deinem Hausrat.

    Du kannst aber auch den Schaden - nicht der Schaden am Gebäude - an Deinem Hausrat Deiner Hausratversicherung melden - die zahlt immer den Neuwert.

    2. Du wohnst bei Deinen Eltern (nicht in der eigenen Wohnung)

    Dann zahlt die Gebäudeleitungswasserversicherung den Schaden am Gebäude - auch Neuwert - und die Hausrat den Rest. Wenn die was zahlen, was zahlen die denn? Ich kann ja schlecht
    im Wohnzimmer nur eine Ecke neu tapezieren - sieht dann ja
    noch blöder aus als jetzt.
    Die müssen Euch so stellen, wie es vor dem Schaden war, also nicht nur die Ecke. Zahlen die nur nach Vorlage der Rechnung?
    Nein - Ihr könnt auch die Reparatur selbst ausführen und dann mit einem Stundenlohn von ca. 18-20 DM abrechnen.

    Aber vorher den Schaden vor Reparatur dem Versicherer melden, damit dieser den Schaden noch ansehen kann - sofern dieser dies will. Dies erspart dann den Ärger hinterher - fehlender Nachweis - am besten den Schaden vorher fotografieren. Bye, Vanessa *zahlüberhaupteiner??*
    Hat sich somit erübrigt.

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