Betriebliche Altersvorsorge

Hallo,

stimmt es, dass jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge anbieten muss?
Ich habe gehört, dass es dafür eine gesetzliche Regelung gibt. Da mein Arbeitgeber mir so etwas noch nicht angeboten hat, würde ich gern wissen, ob er da etwas versäumt hat.

Grüße Petra

stimmt es, dass jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine
betriebliche Altersvorsorge anbieten muss?

In gewisser Weise schon. Er muß es Dir ermöglichen, eine bAV abzuschließen, er muß keine eigenen Beiträge leisten (tarifvertragliche Regelungen einmal ausgenommen).

Ich habe gehört, dass es dafür eine gesetzliche Regelung gibt.

Mit dem AVmG wurde der Anspruch auf Gehaltsumwandlung eingeführt, dagegen kann sich der AG nicht mehr wehren.

Da mein Arbeitgeber mir so etwas noch nicht angeboten hat,
würde ich gern wissen, ob er da etwas versäumt hat.

Aus meiner Sicht: nein.

Hallo Petra,

nach § 1 a BetrAVG hat jeder Arbeitnhmer einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge.
Der Link zum Gesetzestext ist:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrav…

Anspruch heißt aber nicht, daß der AG dem AN die BAV anbieten muß, der AN kann auch auf den AG zugehen. Der AG könnte also einfach passiv warten, bis ein AN kommt und einen entsprechenden Vertrag haben will.

Aber:
Der AG sollte nicht passiv auf den Wunsch des AN warten, weil:

  1. Der AG kann als Versicherungsnehmer aussuchen wo der Vertrag abgeschlossen werden soll. Vielfach tut er das auch, um die Anzahl der Ansprechpartner gering zu halten.
  2. Es ergibt sich für den AG eine Haftungsproblematik, wenn er seine AN nicht über die Möglichkeit der BAV informiert. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des AG gegenüber dem AN (Quellen dazu z.B.: Dr. Peter Doetsch, Wiesbaden, erschienen BetrAV 1/2003 31.01.2003, FBV Fachverband für betriebliche Versorgungswerke e.V.).
    Der AG haftet dem AN dann für entgangene Einnahmen aus der BAV.
  3. Selbst wenn er eine BAV anbietet und dies über seinen eigenen Versicherungsvertreter tut (wie es häufig passiert, so daß der AN die Gesellschaft nicht aussuchen kann), dann ist der AG in einer Haftung drin. Denn er haftet ebenfalls aufgrund der Fürsorgepflicht für Güte und Qualität der BAV.
    Damit können Bindungen an eine Versicherungsgesellschaft oder Rahmenvereinbarungen zu einem Schadenersatzanspruch des AN führen.
    Diese Info sollte der AG jedoch vorliegen, wenn er die IHK-Mitteilungen aufmerksam gelesen hat (u.a. erschienen in „Unsere Wirtschaft“ der IHK Lüneburg 1/2004).

Resultat:
Geh zu Deinem AG und frage ihn nach einer BAV. Wenn er nichts anbietet such Dir selber eine Möglichkeit aus. Ein Versicherungsmakler wird Dir bei den verschiedenen Durchführungswegen und der Wahl der Gesellschaft helfen.

Gruß
Jürgen

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