Tipps zu freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Sep 2006

Hallo Zusammen,

meine Fragen
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis
Ich bin bei der letzten Meldung meines Arbeitgebers nicht den Status freiwillig versichert bekommen.
Seit diesem Monat habe ich dank einer Lohnerhöhung diese Grenze evtl überschritten. (Hinzufügung ich nutze die Möglichkeit der Bruttoumwandlung als Rentenabsicherung direkt beim Arbeitgeber was nun leider mein Brutto senkt) Ich habe es dann von der zuständigen sachbearbeiterin ausrechnen lassen und wie es aussieht würde ich nun drüber sein. Ich habe sie dann gefragt ob sie mich nicht gleich ummelden kann, dieses verneinte sie. Ich habe dann auf Nachfrage erfahren das Sie das Sozialgesetzbuch auch nicht darf. Ist das richtig ?? ich bezweifele das.


Ich bin gerade dabei über einen Makler eine PKV auszusuchen. Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile aus diesem Vorgehen ???


Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese Klausel greift und ich wieder zurück muss.

Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss (soweit ich weiss 2 Monate vorher ????????) und dann nicht weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu befürchten ???

Alter 29
Gesundheit I.O.


Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten

Zum Thoralf noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist. Danke

Gruß
Micha

PS: ich habe wenig Ahnung Thema PKV sieht man ja auch ;-)

23 Antworten zu dieser Frage

    • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

      Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
      (soweit ich weiss 2 Monate vorher ????????) und dann nicht
      weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
      befürchten ???
      Schön, das ihr Makler auch da nichts zu gesagt hat, bei einem
      Statuswechsel (pflichtversichert auf Freiwillig) entfällt die
      Kündigungdfrist.
      Hallo Cassie,
      das ist nicht richtig. Kündigungsfrist entfällt nur bei Selbständigen, nicht bei Arbeitnehmern. Dieser muß innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse seinen Austritt erklären (§ 190 Abs. 3 SGB V). Wird diese Frist verpaßt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.

      Gruß
      Denis

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

        Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
        (soweit ich weiss 2 Monate vorher ????????) und dann nicht
        weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
        befürchten ???
        Schön, das ihr Makler auch da nichts zu gesagt hat, bei einem
        Statuswechsel (pflichtversichert auf Freiwillig) entfällt die
        Kündigungdfrist.
        Hallo Cassie,
        das ist nicht richtig. Kündigungsfrist entfällt nur bei
        Selbständigen, nicht bei Arbeitnehmern. Dieser muß innerhalb
        von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse seinen Austritt
        erklären (§ 190 Abs. 3 SGB V). Wird diese Frist verpaßt, setzt
        sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort.
        Sorry, aber er hat definitv keine Kündigungsfrsit zum Ende des übernächsten Monat, wie vom Makler erwähnt!

        • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

          Gut, er hat keine Kündigungsfrist, aber er muß kündigen. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
        Kü-Frist entfällt auch bei AN bei Statuswechsel

        o.w.T.

  1. Antwort von nach 13 Stunden 0 hilfreich
    Re: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

    Ich habe sie
    dann gefragt ob sie mich nicht gleich ummelden kann, dieses
    verneinte sie. Ich habe dann auf Nachfrage erfahren das Sie
    das Sozialgesetzbuch auch nicht darf. Ist das richtig ?? ich
    bezweifele das.

    Wenn es nur eine Lohnerhöhung war, dann ist das richtig! Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
    abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
    sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
    auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
    aus diesem Vorgehen ???
    Im Prinzip richtig und machbar! Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch
    das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig
    versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was
    ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese
    Klausel greift und ich wieder zurück muss.

    Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss
    (soweit ich weiss 2 Monate vorher ????????) und dann nicht
    weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu
    befürchten ???
    Schmeiss den Typen raus - der hat von PKV keine Ahnung! Du musst weder 2 Monate vorher kündigen noch hat er Dich über die Vor- und Nachteile aufgeklärt. Zum Thoralf
    Thorulf - so viel Zeit muss sein! noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit
    deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib
    doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist.
    Wenn Du von meinem KnowHow profitieren willst, dann musst Du Dich mit dem abfinden, was ich hier preisgebe. Ich erstelle kostenlos keine umfassenden Analysen!

    Ich versuche hier nur die größten Katastrophen zu verhindern. Das Zeigen der richtigen Tür ist kostenpflichtig!

    Thorulf Müller

    [E-Mail-Adresse entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

      Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
      abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
      sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
      auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
      aus diesem Vorgehen ???
      Im Prinzip richtig und machbar!
      Ich muss gestehen: Ich mach das auch so. Platt gesagt: Wenn die Annahme im Briefkasten ist - soll ein Bein abfallen, die Versicherung ist im Sack! Schafft der VN den Übergang in die freiwillige Versicherung doch nicht, wird's halt rückabgewickelt. Wenn Du von meinem KnowHow profitieren willst, dann musst Du
      Dich mit dem abfinden, was ich hier preisgebe. Ich erstelle
      kostenlos keine umfassenden Analysen!
      Ich versuche hier nur die größten Katastrophen zu verhindern.
      Das Zeigen der richtigen Tür ist kostenpflichtig!
      Ein echter "Thorulf". Und da zeigt sich wieder mein Problem: Solange ich nicht bekannt (berüchtigt?) bin, gibt's mein dürftiges Know-How kostenfrei.

      Sorry, etwas off-Topic, aber jetzt hab ich's getippt - dann schick ich's auch ab.

      Frank

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

        Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon
        abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird
        sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag
        auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile
        aus diesem Vorgehen ???
        Im Prinzip richtig und machbar!
        Ich muss gestehen: Ich mach das auch so. Platt gesagt: Wenn
        die Annahme im Briefkasten ist - soll ein Bein abfallen, die
        Versicherung ist im Sack! Schafft der VN den Übergang in die
        freiwillige Versicherung doch nicht, wird's halt
        rückabgewickelt.
        Korrekt - und nach der letzten Aussage der Regierung sogar unproblematisch. Es gibt keinen Gesetzentwurf und damit auch keinen Stichtag. Man sollte nur die Fälle im Auge behalten und aktiv rückabwickeln, weil das bein am 02.01.2006 abfallen könnte und der Kunde als Selbstzahler zum Arzt gehen könnte. Wenn Du von meinem KnowHow profitieren willst, dann musst Du
        Dich mit dem abfinden, was ich hier preisgebe. Ich erstelle
        kostenlos keine umfassenden Analysen!
        Ich versuche hier nur die größten Katastrophen zu verhindern.
        Das Zeigen der richtigen Tür ist kostenpflichtig!
        Ein echter "Thorulf". Und da zeigt sich wieder mein Problem:
        Solange ich nicht bekannt (berüchtigt?) bin, gibt's mein
        dürftiges Know-How kostenfrei.

        Sorry, etwas off-Topic, aber jetzt hab ich's getippt - dann
        schick ich's auch ab.
        Das ist in Ordnung Frank - Ihr bekommt ´ja als Belohnung für Mitarbeit u.U. auch mal einen Abschluss. Ich habe mich aber grundsätzlich gegen die Vermittlungsprovisonen entschieden und das weitesgehend auch bereits umgebaut!

  2. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

    Hallo,
    wenn erst im Laufe eines Kalenderjahres die Versicherungspflichtgrenze
    überschritten wird, dann scheidet der Arbeitnehmer bei durchgehendem
    Beschäftigungsverhältnis zum 31.12. des lfd. Kalenderjahres aus der
    Krankenversicherungspflicht aus wenn er auch die Versicherungspflichtgrenze des folgendes Jahres mit seinem Einkommen übersteigt. Nach derzeitig noch geltendem Recht kann er ab dem 01. Januar des folgenden Jahres in eine Privatkrankenkasse wechseln.
    Bei seiner alten GKV-Kasse muss er keine Kündigungsfrist einhalten,
    aber er muss mitteilen (gesetzliche Grundlage kann auf Wunsch am
    Montag nachgeliefert werden), dass er auf eine freiwillige Weiterversicherung bei der GKV-Kasse verzichtet.
    Gruss
    Czauderna

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

      Bei seiner alten GKV-Kasse muss er keine Kündigungsfrist
      einhalten,aber er muss mitteilen (gesetzliche Grundlage kann auf Wunsch
      am Montag nachgeliefert werden), dass er auf eine freiwillige
      Weiterversicherung bei der GKV-Kasse verzichtet.
      Danke Günther,
      das meinte ich. Nach § 190 Abs. 3 SGB V muss er seinen Austritt erklären und weiter steht wörtlich: "Wird der Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als freiwillige Mitgliedschaft fort." Es steht auch noch was von einer zweiwöchigen Frist, sicher handelt es sich nicht um eine Kündigungsfrist im klassischen Sinne, aber vielleicht kann ein Mitarbeiter der GKV sagen was es mit dieser Frist auf sich hat und ob sie in der Praxis so angewendet wird. Es heißt nicht umsonst: Nicht alles wird so heiss gegessen wie es gekocht wurde.

      Gruß
      Denis

      • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
        Re^3: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

        Danke Günter,
        das meinte ich. Nach § 190 Abs. 3 SGB V muss er seinen
        Austritt erklären und weiter steht wörtlich: "Wird der
        Austritt nicht erklärt, setzt sich die Mitgliedschaft als
        freiwillige Mitgliedschaft fort." Es steht auch noch was von
        einer zweiwöchigen Frist, sicher handelt es sich nicht um eine
        Kündigungsfrist im klassischen Sinne, aber vielleicht kann ein
        Mitarbeiter der GKV sagen was es mit dieser Frist auf sich hat
        und ob sie in der Praxis so angewendet wird. Es heißt nicht
        umsonst: Nicht alles wird so heiss gegessen wie es gekocht
        wurde.

        Gruß
        Denis
        Hallo,
        ich bin GKV-Mitarbeiter und es ist in der Praxis tatsächlich so,
        dass sich die freiwillige Versicherung tatsächlich anschliesst,
        wenn der Versicherte innerhalb der genannten Frist nicht
        eine entsprechende Willenserklärung abgibt. Allerdings kommt es
        schon in der Praxis vor, dass die Arbeitgeber erst nach dem
        01.01. eines Jahres diese Meldungen an die Kasse erstatten,
        dann beginnt die Frist nach Mitteilung bzw. nach Kenntnisnahme.
        Das knn bedeuten (wenn die Kasse nicht in Anspruch genommen wurde),
        dass wir auch rückwirkend eine Mitgliedschaft in der GKV beenden
        können, wenn ein Wechsel in die PKV erfolgen soll.
        Gruss
        Czauderna



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