Ratgeber zu freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

Von: , Frage gestellt am Do, 7. Sep 2006

Hallo Zusammen,

meine Fragen
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis
Ich bin bei der letzten Meldung meines Arbeitgebers nicht den Status freiwillig versichert bekommen.
Seit diesem Monat habe ich dank einer Lohnerhöhung diese Grenze evtl überschritten. (Hinzufügung ich nutze die Möglichkeit der Bruttoumwandlung als Rentenabsicherung direkt beim Arbeitgeber was nun leider mein Brutto senkt) Ich habe es dann von der zuständigen sachbearbeiterin ausrechnen lassen und wie es aussieht würde ich nun drüber sein. Ich habe sie dann gefragt ob sie mich nicht gleich ummelden kann, dieses verneinte sie. Ich habe dann auf Nachfrage erfahren das Sie das Sozialgesetzbuch auch nicht darf. Ist das richtig ?? ich bezweifele das.


Ich bin gerade dabei über einen Makler eine PKV auszusuchen. Er meinte wir könnten sie wahrscheinlich jetzt schon abschließen und zum Neujahr wenn die Meldung dann erfolgt wird sie dann gültig. Sollte dies nicht klappen kommt der Vertrag auch nicht zu Stande. Und mir entstehen auch keine Nachteile aus diesem Vorgehen ???


Wie ich von dem Makler erfahren habe ist gerade im Gespräch das es evtl eine Klausel gibt das ich 3 Jahre freiwillig versichert sein muss . Gibt es da schon was definitives ? Was ist wenn ich mich zum Jahresanfang versichere und dann diese Klausel greift und ich wieder zurück muss.

Weiterhin macht mir Sorge das ich meine GKV kündigen muss (soweit ich weiss 2 Monate vorher ????????) und dann nicht weiss ob das mit der privaten klappt. Habe da etwas zu befürchten ???

Alter 29
Gesundheit I.O.


Schon mal vorab vielen Dank für eure Antworten

Zum Thoralf noch einen Hinweis, das du manchmal etwas hart mit deinen Antworten herkommst ist nicht schön, aber wenn schreib doch nicht einfach Quatsch sondern schreib wie es richtig ist. Danke

Gruß
Micha

PS: ich habe wenig Ahnung Thema PKV sieht man ja auch ;-)

23 Antworten zu dieser Frage

        • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
          Re^4: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

          Hallo,
          ich bin GKV-Mitarbeiter und es ist in der Praxis tatsächlich
          so,
          dass sich die freiwillige Versicherung tatsächlich
          anschliesst,wenn der Versicherte innerhalb der genannten Frist nicht
          eine entsprechende Willenserklärung abgibt.
          Also doch, er muß tätig werden. Allerdings kommt es schon in der Praxis vor, dass die Arbeitgeber erst :nach dem 01.01. eines Jahres diese Meldungen an die Kasse erstatten,
          dann beginnt die Frist nach Mitteilung bzw. nach Kenntnisnahme.
          Das ist logisch, dass die Arbeitgeber erst nach Ablauf des Jahres die Meldungen machen können, also erst nachdem die Gehälter ausgezahlt wurden. Ich will dahingestellt lassen, ob ein KV-Profi sowas wissen muß, aber ein bescheideneres Vorgehen bei Einwänden wäre angebracht ebenso die Vermeidung von der "definitiven" Richtigkeit des eigenen Postings.
          Gruß
          Denis

          • Antwort von nach 3 Tagen 0 hilfreich
            Re^5: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

            Das ist logisch, dass die Arbeitgeber erst nach Ablauf des
            Jahres die Meldungen machen können, also erst nachdem die
            Gehälter ausgezahlt wurden. Ich will dahingestellt lassen, ob
            ein KV-Profi sowas wissen muß, aber ein bescheideneres
            Vorgehen bei Einwänden wäre angebracht ebenso die Vermeidung
            von der "definitiven" Richtigkeit des eigenen Postings.
            Gruß
            Denis
            Hallo Denis,
            bin ich Dir irgendwie zu nahe getreten ??
            Ich hatte nicht den Eindruck dass ich unbescheiden gewesen bin
            und von definitiv habe ich auch nichts geschrieben.
            Gruss
            Günter Czauderna

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^6: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

              Das ist logisch, dass die Arbeitgeber erst nach Ablauf des
              Jahres die Meldungen machen können, also erst nachdem die
              Gehälter ausgezahlt wurden. Ich will dahingestellt lassen, ob
              ein KV-Profi sowas wissen muß, aber ein bescheideneres
              Vorgehen bei Einwänden wäre angebracht ebenso die Vermeidung
              von der "definitiven" Richtigkeit des eigenen Postings.
              Gruß
              Denis
              Hallo Denis,
              bin ich Dir irgendwie zu nahe getreten ??
              Ich hatte nicht den Eindruck dass ich unbescheiden gewesen bin
              und von definitiv habe ich auch nichts geschrieben.
              Hallo Günther,
              nein, du doch nicht, aber zwei andere. Aber anscheinend schweigen sie jetzt lieber demütig.
              Gruß
              Denis

            • Antwort von nach 4 Tagen 0 hilfreich
              Re^7: freiwillig vers. Meldung des Arbeitgebers

              Hallo Günther,
              nein, du doch nicht, aber zwei andere. Aber anscheinend
              schweigen sie jetzt lieber demütig.
              Gruß
              Denis
              Ich kann damit leben, ich denke Herr Müller auch.



Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!