Glasbruch Mietwohnung welche Versicherung?

Hallöchen Gemeinde,

Ich bin verwirrt:

Mein Mann ist gestern die Küchentür durch Zugluft zugefallen, leider stand er im Weg und hat mit seinem Körper die Glasscheibe zertrümmert.
Mein Mann hat Glück gehabt, keine Schnittwunden und dergleichen.

Meine Versicherung, bestehend aus Kompkatvertrag Haftpflicht und Hausrat teilte mir per Telefon mit, dass sich für den Schaden nicht aufkommt, weil ich keine Glasversicherung habe.

Ich glaube er hat sich auf die Hausratversicherung bezogen.
Aber ist das nicht ein Haftpflichtschaden, weil die Tür ja Eigentum meines Vermieters ist?

Oder muss die Glasversicherung des Eigentümers dafür bezahlen?

Mh das echt kompliziert… tausend Versicherungen und keiner fühlt sich zuständig.

Gruß Wölkchen

Aber ist das nicht ein Haftpflichtschaden, weil die Tür ja
Eigentum meines Vermieters ist?

Ihr habt womöglich keine Mietsachschäden mitversichert, wenn ich die Auskunft Eurer Versicherung bedenke.

Oder muss die Glasversicherung des Eigentümers dafür bezahlen?

Der wird keine für den Inhalt Eurer Wohnung haben.

Mh das echt kompliziert… tausend Versicherungen und keiner
fühlt sich zuständig.

Weil der zutreffende Vertrag fehlt.

Der wird keine für den Inhalt Eurer Wohnung haben.

Die Tür zählt zum Inhalt der Wohnung, nicht als Eigentum des Vermieters? Sie will ja eigentlich nicht zahlen, weil ich keine Glasbruchversicherung habe und bezieht sich scheinbar auf die Hausratversicherung, so wie ich es verstanden habe.

Also im Grunde brauche ich dann ja gar keine Versicherung, sagen im Endeffekt ja eh wieder, dass man die richtige nicht abgeschlossen hat.
Das Mietsachen extra versichert werden müssen, wurde mir am Telefon auch nicht mitgeteilt, noch beim Vertragsabschluss. (gut der ist 10 Jahre her)Warum sonst muss man angeben, dass es ein Mietwohnung ist, und die qm Zahl.

Hach ich liebe diese Ecke.

Sollte mir das Geld echt sparen…

Hallöchen Wölkchen,

klassischer Fall für eine Glasbruchzusatzversicherung in der Hausratversicherung.
Alle Glasscheiben, die in der Wohnung sind also Türgläser, Schrankgläser, Tischplatten aus Glas, Spiegel, das Ceran-Kochfeld in der Küche und die Innenseite der Fenster, wenn die Fenster mehrere Scheiben haben (die äußerste ist Sache des Hauseigentümers) wären da mitversichert, und zwar sogar zum Wiederbeschaffungswert (statt zum Zeitwert wie bei Haftpflicht z.B.).

Wenn euer VErsicherungspaket also das nicht beinhaltete, Pech gehabt.
Schade, Gleiches passiert meist selten mehrmals hintereinander.
Dafür sind mir aber viele Fälle bekannt, wo eine Glasversicherung gekündigt wurde „weil nie was war“, und kurze Zeit danach kam ein großer teuerer Schaden.

Gruß
WB

Hallo Wölkchen!

Die Glasscheibe der Tür zählt zum Inhalt der Wohnung, nicht als Eigentum des Vermieters.

Es gilt halt meist die Regel, dass nur das in einer Versicherung versichert ist, was nicht in einer anderen Versicherung versichert werden konnte.

Gruß
WB

Danke Wadl,

Bei uns war es umgekehrt, mir wurde diese nie angeboten :smile:
Der Vertrag besteht seit 10 Jahren.

Najut dumm gelaufen, kann ich nicht ändern.

Grüssle Wölkchen

Aber ist das nicht ein Haftpflichtschaden, weil die Tür ja
Eigentum meines Vermieters ist?

Ihr habt womöglich keine Mietsachschäden mitversichert, wenn
ich die Auskunft Eurer Versicherung bedenke.

Glasschäden sind, soweit sich der VN anderweitige dagegen versichern kann, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das hat nichts mit einer Mitversicherung von Mietsachschäden zu tun.
Gruß
Michael

Oder muss die Glasversicherung des Eigentümers dafür bezahlen?

Der wird keine für den Inhalt Eurer Wohnung haben.

Mh das echt kompliziert… tausend Versicherungen und keiner
fühlt sich zuständig.

Weil der zutreffende Vertrag fehlt.

Konstruiert: Spiel in der Wohnung Fußball…
Ich spiel in der Wohnung Fußball und knall den ball durch die Zimmertür!

Dann hab ich doch fahrlässig den vermieter einen schaden verursacht, den dieser ersetzt haben möchte. Würde jeder Richter so sehen.

So! Zahlt jetzt eine Versicherung mit Mietsachschädenenschluß?
Ja, falls die Wohnungstür zu den unbeweglichen gemieteten Sachen gezählt wird.

Das Argument: „Der Versicherungsschutz endet dort, wo der Kunde sich mit einer weiteren Versicherung absichern kann“ gilt hier nicht. Hier hat sich primär eine Haftpflichtgefahr verwirklicht. Es geht hier nicht um die Gefahr Bruchschaden! Auch sind solche Abgrenzungen dann auch in der Hausrat-Gebäudeversicherung bedingsgemäß genau hineingeschrieben, um sich eben passgenau an einer Glasversicherung „anzuschmiegen“. Hab auch noch nie in den AHBs gelesen, dass Haftpflichtschäden an gemieteten Fenstern, Glas nicht versichert wären???

Zum Fall:
Ist die Sache mit dem Luftzug überhaupt in irgendeiner Form fahrlässig, da grübel ich??? Wenn der Mieter die Tür offen hat stehen lassen, obwohl Sie schon mehrmals zugeknallt ist, würde ich dass schon als etwas fahrlässig bezeichnen. Aufjedenfall würde ich von meinen Mieter erwarten, dass er den Durchzug vermeidet, oder?!

So,ich sehe zunächst eine Haftpflicht des Mieters.

Ob der Versicherer des Mieters nun einspringt, hängt von Baustein Mietsachschäden ab und ob man die Tür als unbewegliche Sache ansieht.

Ich sehe die Tür als unbewegliche Sache an.
Weiß es in diesem Teilbereich einer besser. Bin kein Jurist :wink:, obwohl man es ja beinah sein muss beim Thema versicherung.

Wenn du also Mietsachschaden versichert hast…:
Aufjedenfall nochmal im Haftpflichtbereich nachhacken und darauf bestehen, dass man ein Schadensformular ausfüllen will. Gerade am Telefon bekommt man schnell falsche Angaben! Wenn man dir am Telefon ne falsche gibt, ist dass ja aus der Sicht der Versicherung nicht so schlimm. Hier siehst du nen guten Grund einen anständigen Berater an deiner Seite zu haben.
Das mit den Abgrenzungen unter den einzelnen Versicherung ist zwar sone Art sinnvolles „Grundgesetz“ des Versicherungswesens, was man auch als erstes lernt, jedoch passt es hier nicht. In diesem fall ist es ein nicht stechendes Totschlagargument. Meiner bescheidenen Meinung nach!!!

Gruss Chris

PS: Mach auf jedenfall eine aktuelle Haftpflichtversicherung, du hast nach 10Jahren nicht nur Lücken bei Mietsachschäden. Wie hoch ist den deine Versicherungssumme, müßte ja auch bescheidene Ausmaße haben.

Hallo Xeonit,

wie sähe es denn in folgendem konstruierten Fall aus:
Ein Pärchen, das sich oft streitet, lebt in einer Dreizimmerwohnung.
Bei einem dieser Streitigkeiten kommt es zu einer Rangelei, dabei fällt einer der Beiden gegen die Sperrholz-Füllung der Küchentüre, welche NICHT aus Glas ist, aber trotzdem zerbricht.
Würde hier die Mietsachschaden-Haftpflicht greifen?
Ich denke, schon.

Ich habe lange Jahre Versicherungen vermittelt, und kenne den Fall dass jemand im Sommer gegen die Hitze in der Wohnung Durchzug macht, woraufhin die Küchentüre zufällt und deren Glasfüllung zerbricht.
Da bestand eine Mietsachschaden-Haftpflicht, aber keine Glasbruchzusatzversicherung. Gezahlt wurde nicht.

Gruß
WB

Um es Kurz zu machen, es gibt in „der Haftpflichtversicherung“ einen Ausschluss für Glasschäden, die man selber gesondert absichern kann (durch eine Glasversicherung). Dies ist in der Mietwohnung möglich (im Hotel bspw. nicht), somit leistet die Haftpflichtversicherung nicht!

Wie der Schaden von Ihnen verursacht wird, ob mit Bällen, Männern oder Besenstielen ist egal!

Richtig,Richtig, Richtig
Stimmt, den Ausschluss gibt es in den AHB/BBR`s.
Danke für eure Aufklärung! Man wächst ja an Fehlern!

Grüsse Christian