KFZ Haftpflicht - Gutachterkosten bei Teilschuld
Von: , Frage gestellt am So, 13. Mai 2007
Hallo!
Nehmen wir mal an, einem wird innerorts von einem rückwärts ausparkenden die Vorfahrt genommen und mehrere Zeugen geben eine deutlich überhöhte Geschwindigkeit des vorfahrtberechtigten Fahrzeuges an.
Die Versicherung verlangt einen Gutachter, da das Fahrzeug höchstwahrscheinlich Totalschaden hat, der Unfallgegner nur ca. 50€ Schaden. Man hat ja das Recht, sich einen eigenen Gutachter zu nehmen, und nicht den der Versicherung in Anspruch zu nehmen.
Wenn nun z.B. die gegnerische Versicherung von 2/3 Schuld des Geschädigten ausgeht (begründet mit der Zeugenaussage; gibt es eigentlich Richtlinien für die Höhe der Schuld?), wie sieht das dann mit den Gutachterkosten aus. Muss der Geschädigte diese auch zu 2/3 tragen, oder komplett, oder gar nicht? Schließlich wollte die Versicherung ja ein Gutachten!?
