Tipps zu AOK? Selbständig

Von: , Frage gestellt am Mo, 1. Okt 2007

Hallo, wer kann mir behilflich sein?
Eine Person A ist eine alleierziehnde Mutter und war bis zuletzt über das ALG II bei AOK versichert. Ab dem 1.des Monats ist sie es nicht mehr. Sie arbeitet als Zugehfrau in einem privaten Haushalt und verdient dabei 300 Euro. Wie kann sie sich krankenversichern? Was muss der KK vorgelegt werden?
Danke

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
    Re: AOK? Selbständig

    Auch Hallo,
    vielleicht kennst Du ja jemanden, der selbständig ist. Bei dem Menschen lässt Du Dich auf max. 400€ einstellen. Kann ja auch weniger sein. Dann bist Du über die Bundesknappschaft versichert.
    Du kannst dem Menschen das Geld für die KV ja wiedergeben und bist das Problem los.
    Gruß
    Armin [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 19 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: AOK? Selbständig

      Hi, das ist ja interessant... Soll dann derjenige, der eine Firma bzw. Gewerbeschein hat, einen Vertrag für 400€ machen oder so, und dann zahlt er KV für diese Arbeitnehmerin? Und sie zahlt dann etwa nix? Um welchen Betrag kann es sich grob handeln?
      Danke nochmals [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: AOK? Selbständig

      Hallo,
      entschuldige, aber das ist total falsch !!!
      Der 400,00 € Job löst keine Krankenversicherungspflicht aus.
      Der Arbeitgeber muss eine Pauschale an die Bundesknappschaft zahlen,
      aber der Arbeitnehmer wird dadurch nicht krankenversichert.
      Gruß
      Czauderna



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